Gericht verurteilt 28-Jährige wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe

St. Georg. Die Bluse tief dekolletiert, die Haare platinblond gefärbt, die Haut solariumgebräunt, die Fingernägel manikürt - so sitzt die wegen schweren Betrugs angeklagte 28 Jahre alte Prostituierte vorm Amtsrichter. Ausgerechnet ein Rechtsanwalt, bei dem man eine gewisse Skepsis, ein cleveres Hinterfragen voraussetzen möchte, war Madlen S. auf den Leim gegangen. Nun steht Markus B., psychisch angegriffen und finanziell ruiniert, vor den Trümmern seiner Existenz. Er sei nicht in der Lage, eine Aussage zu machen, so mitgenommen habe ihn die ganze Sache, sagt sein Vertreter vor Gericht.

Madlen S. war einst seine Mandantin. Der 37 Jahre alte Strafverteidiger hatte sie in einem Betrugsprozess vertreten, dann verfiel er ihr, war ihr hörig ergeben und kam für ihren ausschweifenden Lebensstil auf. Er habe sich in Schulden gestürzt, in anderthalb Jahren mehr als 200 000 Euro für sie lockergemacht. Doch erst als sie Notlagen vortäuschte und so 36 000 Euro von dem Anwalt erschlich, überschritt Madlen S. die Grenze zur Strafbarkeit. In drei Fällen log die 28-Jährige ihn an: Einmal erzählte sie, sie sei von ihm schwanger - der Anwalt zahlte 17 200 Euro für angebliche "Vorsorgeuntersuchungen". Dann hieß es, sie werde von den Hells Angels unter Druck gesetzt - Markus B. berappte 3000 Euro. Und schließlich: Sie benötige 15 000 Euro, um einen Bordellbetrieb aufzubauen.

Dass sie ihn anlüge, habe ihr Ex gewusst, trotzdem habe er gezahlt, sagt sie. "Aber das Geld hätte er mir auch gegeben, wenn ich ihn einfach drum gebeten hätte." Gleichwohl habe sie billigend in Kauf genommen, dass er nur deshalb zahlte, weil sie ihn täuschte. Das Geld? Versickert, verprasst, verschleudert. "Ein Teil", gibt sie zu, "ist ins Rotlichtmilieu geflossen."

Das Urteil fällt mit einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten milde aus, vor allem deshalb, weil das Geständnis der einschlägig Vorbestraften den Prozess drastisch verkürzt. Zudem muss sie ihrem Ex 36 000 Euro zahlen. Strafrechtlich mag es damit seine Bewandtnis haben - Markus B. indes erwägt, sich in die Psychiatrie einzuweisen.