Viele von euch haben sicherlich schon mal erlebt, dass es ein Gedränge gibt, weil alle gleichzeitig durch eine Tür oder im Eisladen bedient werden wollen.

Dann fällt häufig von denen, die vorn in der Schlange stehen, der Spruch: „Hey, hinten anstellen, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Mahlt zuerst? Also, das hat nicht mit Bilder oder Buntstiften zu tun. Es ist ein Spruch, den es schon viele hundert Jahre gibt und der aus einer Zeit stammt, als die Bauern noch selbst mit ihrem Getreide zur Mühle gefahren sind, um es dort mahlen zu lassen. Wer als erster mit seinem Wagen voll Roggen oder Gerste an der Mühle angekommen war, hatte auch Anspruch darauf als erster bedient zu werden.

Das war eine Gewohnheit, an die sich alle gehalten haben und sie wurde deshalb sogar in einem Gesetzbuch festgeschrieben, lange bevor es das Grundgesetz oder andere Gesetzesbücher gab, an die wir uns heute alle halten. Das Buch, in dem dieser Spruch aufgeschrieben war, hieß der Sachsenspiegel. Das war ein Rechtsbuch des Mittelalters. Es galt vor 800 Jahren.

Das mit dem Korn und der Mühle funktionierte allerdings nur bei Mühlen, die für alle da waren. Viele Mühlen gehörten damals den herrschenden Fürsten, also Grafen, Baronen oder Herzögen. Und dort galt: Bevor alle anderen dran sind, wird erst mal das Korn des Fürsten gemahlen.