Aurich. Er will die Leiche nur transportiert haben: Anklage im mysteriösen Fall der südlich von Hamburg tot aufgefundenen Millionärin.

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der eine Millionärin aus dem ostfriesischen Leer getötet haben soll. Der 55-Jährige sitzt bereits seit November in Untersuchungshaft. Ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Er hatte stets abgestritten, die Galeristin getötet zu haben, jedoch eingeräumt, ihre Leiche abtransportiert zu haben. Die Tote wurde im März in einem Waldstück bei Seevetal südlich von Hamburg entdeckt.

Der gebürtige Bochumer soll die Frau, die auch seine Vermieterin war, in der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober 2016 bei einem Streit angegriffen und mit einem Messer ihre Halsschlagader durchtrennt haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Außerdem soll er mit einem Hocker auf die 66-Jährige eingeschlagen haben. Die Frau starb an massivem Blutverlust. Der Tatort war das Galerie-Café der Frau in Bingum, einem Stadtteil Leers.

Spuren in einem Jaguar

Dort hatten Fahnder kurz nach dem Verschwinden der Galeristin die Spuren eines Verbrechens und Blut der Frau gefunden. Auch in einem in Hamburg abgestellten Jaguar der vermögenden 66-Jährigen wurden Hinweise darauf gefunden, dass die Frau einem Verbrechen zum Opfer fiel. Der Angeklagte selbst sagte aus, den Leichnam in dem Jaguar von Bingum nach Seevetal gebracht zu haben.

Nach der Festnahme des Verdächtigen und seiner Aussage dazu, wo er die Leiche abgelegt hatte, wurde immer wieder nach der Frau gesucht – monatelang ohne Erfolg. Zahlreiche große Suchaktionen mit Spürhunden, Drohnen und mit einem Sonarboot brachten kein Ergebnis.

Hinweise aus der Bevölkerung wurden abgearbeitet, sogar ein Hellseher bot seine Hilfe an und nahm Kontakt zur Polizei auf. Gefunden wurde die mit Grünabfällen zugedeckte Leiche schließlich erst am 5. März von einem Spaziergänger.

Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren

Das Landgericht Aurich entscheidet nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung. Totschlag wird laut Staatsanwaltschaft mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.