Hamburg. SPD und Grüne wollen die Verschleierung in wichtigen öffentlichen Bereichen stoppen. Entsprechender Antrag in der Bürgerschaft.

In Hamburg soll eine Gesichtsverhüllung – zum Beispiel durch einen Schleier – in wichtigen öffentlichen Bereichen auch künftig nicht möglich sein. Einen entsprechenden Antrag werden SPD und Grüne an diesem Mittwoch in die Bürgerschaft einbringen und, da sie über die Mehrheit der Stimmen verfügen, wohl auch beschließen.

Damit „bekräftigen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihre klare Ablehnung gegen Gesichtsverhüllungen in sensiblen öffentlichen Bereichen“, erklärten beide Fraktionen am Dienstag. Das sei seit Jahren ständige Praxis in den Hamburger Behörden.

Fraktionen wollen prüfen, ob Gesetze angepasst werden müssen

Mit ihrer Initiative wollen die beiden Fraktionen prüfen lassen, ob „über die in Hamburg bereits bestehenden Regelungen hinaus zusätzlicher rechtlicher Anpassungsbedarf besteht“. Wenn ja, solle der Senat hierzu der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

In dem Antrag wird „eine Gesichtsverhüllung in relevanten, sensiblen öffentlichen Funktionen/öffentlichen Institutionen“ abgelehnt. Zudem werde die Bürgerschaft den Senat dabei unterstützen, den jeweiligen rechtlichen Rahmen vollständig auszuschöpfen, um eventuell auftretende Probleme in öffentlichen Funktionen und Institutionen zu lösen.

Gesellschaft baut auf offener Interaktion auf

Unser gesellschaftliches Zusammenleben baue auf offener Interaktion und Kommunikation zwischen den Bürgern auf, heißt es in dem Antrag weiter. „Ausdruck unserer freien Gesellschaft ist es, Meinungen und Verhaltensweisen auszuhalten, die nicht der Auffassung der gesellschaftlichen Mehrheit entsprechen.“ Verfassungsrechtlich verbriefte Freiheitsrechte müssten respektiert werden.

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden, aber auch im Bereich der Bildung komme es allerdings oftmals sowohl auf die Identifizierbarkeit einer Person, aber teilweise auch auf deren Mimik im kommunikativen Austausch an, heißt es in dem Antrag weiter. „Eine Gesichtsverhüllung steht in solchen bereichsspezifischen Fällen dem entgegen.“

Verschleierungsverbot in Schulen

In dem Antrag von SPD und Grünen wird ausdrücklich auf die bestehende Praxis in den Schulen der Hansestadt hingewiesen. „So hat beispielsweise die Schulbehörde das Verbot einer vollständigen Gesichtsverhüllung durch Lehrkräfte und Schülerinnen klar kommuniziert und dieses im Einzelfall auch konsequent durchgesetzt.“

Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte März entschieden, dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Tragen eines Kopftuches verbieten darf. Bereits im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte es als legitim erklärt, dass ein Staat die Vollverschleierung verbieten dürfe, um so die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft zu wahren.