Hamburg. Die meisten Betroffenen kamen aus Polen, Rumänien und Serbien. Die Straftäter dürfen nicht erneut nach Deutschland einreisen.

89 Straftäter sind im vergangenen Jahr aus Hamburger Gefängnissen in ihre Heimatländer abgeschoben worden. Das teilte die zentrale Ausländerbehörde am Donnerstag mit und nannte vielfältige Straftaten der Betroffenen: Sie reichen von Urkundenfälschung, Computerbetrug über Raub und Diebstahl mit Waffen bis hin zu gefährlicher Körperverletzung, bandenmäßigem Schmuggel und Zuhälterei in Tateinheit mit Menschenhandel. Zwölf der Straftäter wurden zu Haftstrafen von über vier Jahren verurteilt.

Beispielsweise wurde ein Ecuadorianer wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Im Rahmen der Verurteilung eines Mazedoniers wegen schweren Bandendiebstahls in 35 Fällen wurde die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre und drei Monate festgelegt.

Betroffene wurden in 28 Fällen von Sicherheitskräften begleitet

Die 19 bis 64 Jahre alten Straftäter wurden laut Ausländerbehörde in folgende Hauptherkunftsländer abgeschoben: 20 Menschen nach Polen, elf nach Rumänien, sieben nach Serbien und fünf in die Türkei. Vier Abschiebungen gingen jeweils in den Kosovo, nach Litauen und Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.), drei nach Spanien.

Zur Durchsetzung und Überwachung der Ausreise wurden die Betroffenen in 28 Fällen durch Sicherheitskräfte begleitet. Den abgeschobenen Straftätern ist die Wiedereinreise in das Bundesgebiet untersagt.

Zwei aufsehenerregende Straftaten in Hamburg

In den vergangenen Wochen hatten zwei Straftaten in Hamburg für Aufsehen gesorgt, weil die mutmaßlichen Täter eigentlich schon längst hätten abgeschoben werden müssen. Dabei geht es um einen 21-jährigen Ägypter, dem die Vergewaltigung einer 14-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft vorgeworfen wird, und um einen 34-jährigen Marokkaner, der auf der Toilette eines Clubs eine 24-Jährige vergewaltigt haben soll.

Der Ägypter war der Polizei bereits als Kleinkrimineller bekannt, der Marokkaner wegen anderer Delikte rechtskräftig verurteilt worden. Um die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer zu forcieren, hatten Landeskriminalamt und Einwohnerzentralamt im Oktober eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter (Geras) gebildet.