Kiel. Berufungsprozess hat begonnen. Der 52-Jährige filmte die Taten. Und er setzte einen Detektiv auf das missbrauchte Mädchen an.

Es geht um sexuellen Missbrauch, gefährliche Körperverletzung, Stalking und Betrug. Im Berufungsprozess gegen einen Reitlehrer aus dem Kreis Plön hat das Kieler Landgericht am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung zunächst die Öffentlichkeit ausgeschlossen – für die Dauer seiner Aussagen zu den sexuellen Delikten.

Damit soll die Intimsphäre des Mannes geschützt werden. Der 52-jährige Angeklagte war im März 2016 vom Plöner Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden. In mindestens zwölf Fällen soll er eine minderjährige Reitschülerin sexuell missbraucht und zudem eine andere junge Frau sexuell genötigt haben.

Da der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten, muss der Fall neu aufgerollt werden. Wie der Vorsitzende Richter Gunther Döhring zu Prozessbeginn aus dem 93 Seiten langen Urteil verlas, soll der Reitlehrer seine Machtstellung und die innere Abhängigkeit der ihm anvertrauten Reitschülerin für die sexuellen Übergriffe ausgenutzt haben, die er demnach auch filmte. Der damals 16-Jährigen und der anderen Betroffenen sprach das Gericht insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Reitlehrer bezahlte Detektiv nicht

Zu den verurteilten Delikten zählen auch Stalking und Betrug. Als die Reitschülerin sich dem Angeklagten schließlich entzog, stellte er ihr laut Urteil nach und setzte Detekteien auf sie an, verlas Döhring. Den Detektiven blieb der Reitlehrer demnach jedoch eine Rechnung von fast 9000 Euro schuldig. Der Angeklagte soll da längst in desolaten finanziellen Verhältnissen gelebt und eidesstattliche Versicherungen geleistet haben. Das hinderte ihn aber laut Urteil nicht, Investoren für ein angeblich von der EU gefördertes Reitzentrum anzuwerben.

Ein Geldgeber soll dabei um rund 130.000 Euro geschädigt worden sein. Der 52-jährige gelernte Schlachter mit Hauptschulabschluss lebt von Sozialleistungen und ist als mobiler Reitlehrer tätig. Das bestätigte der Angeklagte auf Fragen des Gerichts. Seine Schulden sollen rund 200.000 Euro betragen.

Der Mann sitzt in Untersuchungshaft

Zur Zeit sitzt der Mann allerdings wieder in Untersuchungshaft, weil er gegen Auflagen verstieß. Die 11. Strafkammer hat für die Berufungsverhandlung vorsorglich 46 Verhandlungstage festgesetzt. Bisherige Bemühungen des Gerichts, eine verfahrensverkürzende Verständigung mit Staatsanwalt und Verteidigung zu erreichen, scheiterten, sagte Döhring. Dabei ging es nach seinen Worten zuletzt um eine Begrenzung des Strafmaßes auf maximal zwei Jahre und zehn Monate.