Billigste Lösung

Schadstofffahne und hohes Stauwasser. Harburger Rundschau vom 18. Mai.

Art und Weise wie auch Quantität und Qualität der Ablagerungen in Georgswerder haben zwar einige parlamentarische Untersuchungsausschüsse hinlänglich beschäftigt, den realen Dauerschaden aber haben dem Grunde nach wir Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburger zu tragen, weil für die Vorhaben der Stadt im Stadtteil bevorzugt die derzeit für die Stadt billigste Lösung angestrebt worden ist - beispielsweise Spülfelder Hochhaussiedlung Kirchdorf-Süd, südliche Güterumgehungsbahn oder die Müllverbrennungsanlage. Eine verhängnisvolle Tendenz, die sich aktuell nicht nur in Planungen zur Hafenquerspange konsequent fortzusetzen droht.

Unbeschadet der Realisierbarkeit und deren unstrittig unkalkulierbaren Folgen, schreiben Sie, dass eine Alternative zur technischen Sicherung der Deponie Georgswerder, die mit 240 Millionen Mark investiver Kosten und etwa zwei bis drei Millionen Mark Betriebskosten pro Jahr zu Buche schlägt, mit einem Milliardenaufwand verbunden wäre. Nicht erwähnt worden ist leider, welche Kosten sich die Stadt in Zeiten noch wohl gefüllter Staatssäckel allein mit dem Projekt "ersparen" wollte und letztlich mit dem Projekt Deponie Georgswerder gar erspart hat.

Jedenfalls köderte seinerzeit Wirtschaftssenator Helmuth Kern Industriebetriebe anderer Regionen mit den wesentlich geringeren Entsorgungskosten des Standortes Hamburg: 2,80 Mark plus hanseatischer Liberalität statt 150 Mark pro Kubikmeter plus Kontrolle anderswo.

Unbeschadet dessen, ob denn in Georgswerder in der Tat nur sieben oder doch weit mehr als 14 Millionen Tonnen Abfall "entsorgt" worden sind, zeigt jeder Taschenrechner, der zudem Zinseszins einkalkulieren kann, dass dies verbunden mit einem Dreimillionen-Topf und einem Bürgerbeteiligungsverfahren letztlich wohl kaum sein Bewenden haben kann. Es sei denn, man lässt sich auf Milchmädchenrechnungen ein.

Günter Glatz

Verkehrs- und Interessenverein

Hamburg-Wilhelmsburg

Belebende Konkurrenz

Ausschreibung für die Wasserskianlage am Neuländer Baggersee, Harburger Rundschau vom 17. Mai

Bauvorhaben der öffentlichen Hand sind grundsätzlich im freien Wettbewerb - unter Umständen sogar europaweit - auszuschreiben. Das sieht das öffentliche Vergaberecht vor. Unternehmer, die sich bei der Auftragsvergabe wettbewerbswidrig benachteiligt fühlen, haben einen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung der Wettbewerbsregeln, Verstöße können schadensersatzpflichtig sein.

Diese Spielregeln gelten prinzipiell auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Darum handelt es sich bei der geplanten Infrastruktur am Neuländer Baggersee. Ausgerechnet der Harburger Ableger einer dem Rechtsstaat verpflichteten 3-Punkte-Partei meint nun, auf einen fairen Vergabewettbewerb verzichten zu müssen und räsoniert über staatlichen Ideenklau". Nutzt die Verwaltung in anderen Fällen die vergaberechtlichen Möglichkeiten, im Einzelfall ausnahmsweise auf eine Ausschreibung zu verzichten, erhebt dieselbe Partei üblicherweise den Filzvorwurf. Also, wie hätten Sie es denn gerne? Wettbewerb nur, soweit es der eigenen Klientel nutzt und filzige Kungelei, wenn es gilt, andere Wettbewerber auszuschließen? So kann es nicht gehen.

Allein der freie Wettbewerb stellt kostengünstige Lösungen sicher. Die Konkurrenz der Anbieter befördert neue Ideen und nützt nicht zuletzt den mittelständischen Unternehmen. Die GAL wird auch in Zukunft darauf dringen, dass öffentliche Aufträge über Wettbewerbsverfahren vergeben werden, weil nur dies auf Dauer dazu führt, dass die besten Ideen und die kostengünstigsten Lösungen sich durchsetzen. Dies liegt im Interesse aller Bürger.

Dieter Carmesin

Vorstandsprecher GAL Harburg

Ungeeignetes Pflaster

Leserbrief "Kleinigkeiten nicht vergessen", Harburger Rundschau vom 20. Mai

In dem Leserbrief wird das Kopfsteinpflaster in der Neuen Straße für RadfahrerInnen als Ärgernis angeprangert. Zu Recht, auch mich schüttelt das Pflaster als Radfahrer durch! Dieser Standard ist nicht für Velorouten tauglich. Genauso sind die Rampen zum Tunnel an der Lämmertwiete nur mit größter Vorsicht zu befahren. Das hat auch der Gutachter der Baubehörde festgestellt, der die Velorouten konzipiert hat. Für die Neue Straße empfiehlt er als Vorraussetzung einer Veloroute einen "ebenen historisch angepassten Pflasterstreifen" zu verlegen. Für die Unterführung der Buxtehuder Straße wird vorgeschlagen, auf jeden Fall eine Belagserneuerung vorzunehmen und langfristig die Unterführung sogar zu verbreitern. Die Arbeitsgruppe Verkehr von Harburg21 schlägt darüber hinaus vor, an Tunneleingängen kurzfristig Spiegel anzubringen, um die gefährlichen Stellen besser einsehbar zu machen. Diese Detail-Planungen mögen als "Kleinigkeiten" verstanden werden, doch sie sind Voraussetzungen für eine Attraktivitätssteigerung des Radfahrens auch in den Binnenhafen.

Frank Wiesner

Moderator der Arbeitsgruppe Verkehr von Harburg21

Diese Zuschriften geben lediglich die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen und orthografische Angleichung vorbehalten.