Parkscheine nur für Kunden und Anwohner

Das Konzept, das auf Initiative der Bürgerschaft entwickelt wurde, soll im Mai endgültig umgesetzt werden. Dann können sich die Anwohner der drei Wohngebiete bei ihrem Bezirksamt - für den Großneumarkt und Schaarmarkt ist es das Bezirksamt Hamburg-Mitte, für den Flughafen das Bezirksamt Hamburg-Nord - einen Parkausweis kaufen. 20 Mark pro Jahr kostet die Gebühr. Das ist preisgünstig, wenn man es mit den Tarifen in anderen Städten vergleicht. Dort kosten die Parkausweise bis zu 100 Mark, so ein Behördensprecher.

Eine Berechtigung bekommt nur, wer seinen Wohnsitz in einer der Stra- ßen hat und ein Auto, das auf ihn zugelassen ist.

Die Parkberechtigung bedeutet allerdings nicht, daß die Behörde dem Anwohner einen Park- Blatz zuweisen muß. >er Inhaber des Ausweises hat nur das Recht, sich in seinem Wohngebiet einen Parkplatz zu suchen.

Besucher und Kunden dürfen ebenfalls parken allerdings nur für

maximal drei Stunden und mit einer Parkscheibe. Auf dieser wird die Zeit eingestellt, zu der das Auto geparkt wurde.

"Für die Polizei ist das eine Fleißarbeit", sagt ein Polizeisprecher. Denn die Beamten müssen sich die Zeiten notieren und dann überprüfen, ob der Besucher auch rechtzeitig das Viertel wieder verläßt.

Noch ungeklärt ist es, inwieweit Firmen eine Sondererlaubnis erhalten. In der Mitteilung der Innenbehörde heißt es, daß die Betriebe den Anwohnern gleichgestellt werden. "Aber was ist, wenn Betriebe einen Fuhrpark haben, der mehr als ein Fahrzeug umfaßt?" gibt Günter Dorigoni, Geschäftsführer der Hauptabteilung Verkehr in der Handelskammer zu bedenken.

Ein weiterer Dorn im Auge ist es der Kammer, daß Vorsetzen und Johannisbollwerk in das Modellgebiet miteinbezogen wurden. "Das ist kein Wohngebiet, und die Firmen sind dringend darauf angewiesen, daß der Verkehr möglich ist." bim

Gutachten rat: In der Innenstadt nur Schritt-Tempo

Die Mönckebergstraße endgültig zur Fußgängerzone mit Bus- und Taxenverkehr im Schritt-Tempo zu machen, rät die Ingenieurgemeinschaft Schnüll-Haller aus Hannover der Baubehörde. Die hatte zum Modellversuch "erweiterte Fußgängerbereiche" im Dezember 1990 ein Gutachten angefordert, das jetzt ausgewertet wurde (wir berichteten). Was die Gutachter außerdem noch vorschlagen, hält die Behörde geheim. Dem Abendblatt liegen die Empfehlungen vor.

Gesperrt und umgestaltet werden sollten die Straßen Lange Mühren, Plan, Bergstraße und der westliche Teil der Hermannstraße. Die Poststra- ße zwischen Hohe Bleichen und Große

Bleichen sei kurzfristig zur Fußgängerzone umwandelbar. Dagegen sollte die Umgestaltung der Straßenräume Neuer Wall und Große Bleichen zurückgestellt werden.

Die Sperrung von Abschnitten wird trotzdem empfohlen: Außer ansässigen Kaufleuten und Lieferanten solle möglichst kein Kraftfahrzeug- Verkehr in diese beiden Straßen hinein. So könne die "Aufenthaltsqualität im Passagenviertel verbessert werden". Ob der Neue Wall und die Großen Bleichen zwischen Poststraße und Bleichenbrücke oder aber zwischen Jungfernstieg und Poststraße zu sperren seien, läßt das Gutachten offen.

Fest stehe dagegen, daß die Lieferzeit, die im Modellversuch um 11 Uhr endete, auf 12.30 Uhr ausgedehnt werden könne, um den Wünschen der Spediteure und Verlader entgegenzukommen. Begründung: Erst gegen 12 bis 14 Uhr setze starker Fußgängerverkehr ein. Rückgängig machen ließe sich das immer noch, wenn in bestimmten Stra- ßen mehr Fußgänger als angenommen unterwegs seien.

Fußgängerzonen für Kurierdienste ganztägig zu öffnen, schließen die Gutachter aus. Statt dessen müßten Stellplätze für Kuriere und Lieferanten am Rand der Fußgängerzonen freigehalten werden. Zu fördern sei dann der Einsatz von Handkarren und Fahrradkurieren, nr