Diese Zuschriften geben lediglich die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen vorbehalten.

Medizin-Studenten auf Wartelisten

Sehr geehrte Redaktion! Dem Hamburger Abendblatt und seinem Mitarbeiter Dr. Werner Rittich verdanken über hundert Studenten der Medizin, daß sie im Sommersemester 1965 noch einen Studienplatz fanden. Im Augenblick hat sich leider erneut große Unruhe der Studenten bemächtigt, die damals dennoch nicht ankamen und sich zunächst als Naturwissenschaftler immatrikulieren ließen. Sie hofften, durch Belegen von Chemie und Physik (einige sogar mit Arbeitsplatz und mit bestandenem Schein) die Wartezeit mit den Fächern auszufüllen, die sie sowieso fürs Vorphysikum brauchen. Die neue Beunruhigung geht davon aus, daß die Universität beabsichtigt, die Wartelisten aufzuheben. Das bedeutet aber, daß immer neue Anwärter die Aussicht haben, in Hamburg angenommen zu werden, sofern sie ein Durchschnittsabiturientenzeugnis von 2,5 aufweisen können. Die anderen aber mit etwas schlechterer Durchschnittsnote, die schon seit 1 oder 2 Semestern in Hamburg immatrikuliert sind, hätten dann nur die geringe Aussicht auf einen der wenigen Losplätze. Diese Erfolglosigkeit könnte sich für sie Semester für Semester wiederholen.

Es ist ja bestimmt nicht so, daß die besten Abiturienten unbedingt auch die besten Mediziner werden; auch sind bekanntlich die Anforderungen für das Abitur bei den

einzelnen Schulen sehr verschieden.

Sollten die Wartelisten nicht bestehenbleiben, würden die bereits Wartenden von Hamburg vertrieben werden. Ob sie woanders noch ankommen, wo sie natürlich auf keiner Warteliste stehen? Ihr größter Verlust aber bestände darin, daß ihre verstudierten Semester auf anderen Universitäten nicht für das Studium der Medizin angerechnet werden, was in Hamburg bisher der Fall war, auch wenn sie als Naturwissenschaftler immatrikuliert waren. Was sagt die Freie und Hansestadt Hamburg selbst dazu?

Dr. Maria Rhlne, Hbg.-Fu.

Alstervvanderweg

Sehr geehrte Redaktion!

In der Leserzuschrift des Herrn Harry Weingart im Hamburger Abendblatt vom 7. August wird angeregt, den Alsterwanderweg für Radfahrer freizugeben mit dem Hinweis "Radfahren erlaubt, Fußgängern ist auszuweichen." Diese Regelung, die auf manchen Straßen ohne Radweg anzutreffen ist, stellt aber eine ausgesprochene Notlösung dar, von deren Anwendung auf den Alstervvanderweg man dringend abraten muß. Dieser Weg wird sowohl von Familien mit Kindern als auch von älteren Leuten besonders gern benutzt und gerade deswegen geschätzt, weil sie dort von keinerlei Fahrzeugen gefährdet werden. Man sollte diese einzigartige Möglichkeit, ungestört größere Spaziergänge in freier Natur (nicht in einem Park) zu machen, nicht durch Zulassung von Radfahrern entwerten. Für diese sind nun einmal besondere Wege unerläßlich.

Hochachtungsvoll

Wilhelm Hopp

Hamburg-Hummelsbüttel

Ampeln in der Nacht

Sehr geehrte Herren!

Gestatten Sie mir zu Ihrer Leserbrief-Veröffentlichung vom 19. August im Hamburger Abendblatt "Ärger mit den Ampeln in der Nacht" folgenden Hinweis :

Allgemein stellt die Regelung durch Lichtzeichen einen Kompromiß zwischen Leistungsfähigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs einerseits und der Sicherheit des Fußgängers andererseits dar. In Zweifelsfällen müssen die Behörden zugunsten der Sicherheit entscheiden. Insofern dienen Lichtzeichenanlagen also nicht nur der Regelung des Kraftverkehrs, sondern sind besonders auch Sicherungseinrichtungen für Fußgänger. Das Schutzbedürfnis für Fußgänger besteht Tag und Nacht, solanige nicht für Fußgänger in jeder Hinsicht befriedigende Überwege hergestellt sind. ? Natürlich wird ständig überprüft, ob nicht neue Gesichtspunkte den Betrieb der Ampeln bei Nacht überflüssig oder reduzierbar machen.

Mit freundlichem GruB Valentin, Kriminalrat (Polizei-Pressestelle)