“Boykotthetze, Kriegshetze, Völkerhetze!“ Unter diesen Beschuldigungen wurden allein 1957 im Machtbereich Pankows 321 Personen zu insgesamt 1305 Jahren Zuchthaus verurteilt. In seinem zweiten Bericht über die politische Justiz (beziehungsweise die politisierte Straf Justiz) der Zone, befaßt sich unser Redaktionsmitglied Erik Verg heute mit dem Artikel 6 der Zonenverfassung.

Das alte Residenzschloß in Ludwigslust lag in der Vormittagssonne. Die grünen Bäume des Schloßparks bildeten einen schönen Farbkontrast zur verwitterten gelben Tünche der Mauern ? und .dem roten Spruchband, das quer über die Fassade gezogen war. Ein gutes Photomotiv? Obgleich mir niemand gesagt hatte, daß Photographieren beim Durchfahren der Zone verboten ist, traute ich mich nicht anzuhalten und zu knipsen. Später sagten mir zwei junge Leute, die ich auf der Rückfahrt aus Berlin mitgenommen hatte, daß die Volkspolizisten an der Grenze manchmal Kamerabesitzer auffordern, vor Betreten der Zone den Film herauszunehmen. Manchmal öffneten sie auch bei Reisenden, die aus der Zone kommen, die Kamera, damit die letzten Bilder unbrauchbar werden. Noch später las ich ein Urteil des Bezirksgerichts Rostock, wonach der 37jährige Walter B. zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden war, weil er Haftanstalten und andere staatliche Dienstgebäude photographiert und damit den Tatbestand der Spionage erfüllt hatte.

Es mag sein, daß dieses Urteil nicht besonders charakteristisch ist. Vielleicht verfolgte der Angeklagte wirklich einen "staatsfeindlichen" Zweck mit seinen Aufnahmen, wobei aber immer noch das Strafmaß ungeheuerlich bliebe.

Was ist "Boykotthetze"?

Genau läßt sich das nicht feststellen, denn den vollen Text der Urteilsbegründung eines sowjetzonalen Gerichts bekommt man nur selten zu Gesicht. Der Verurteilte selbst bekommt sie (entgegen dem Wortlaut auch der sowjetzonalen Strafprozeßordnung) nicht in die Hand. Wenn gar jemand versuchen würde, eine schriftliche Urteilsbegründung in den Westen zu schaffen, so wäre er reif für eine Verurteilung wegen "Boykotthetze".

Artikel 6 der DDR-Verfassung lautet: (1) Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.

(2) Boykotthetz" gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, VölkerhaB, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen Im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Hechte Im Sinne der Verfassung Ist keine Boykotthetze.

(3) Wer wegen Begehung . dieser Verbrechen bestraft Ist, kann weder Im öffentlichen Dienst noch In leitenden Stellungen Im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert dqs Recht, zu wählen und gewählt zu werden.

Wie alle Artikel der ZÖTien-Verfas- sung, klingt auch dieser vernünftig und wäre auch in einem Rechtsstaat akzeptabel. In der Praxis der Zonenjustiz aber dient er dazu, der Willkür Tür und Tor zu öffnen. Rechtssicherheit bedeutet, daß jeder Bürger aus dem Wortlaut der Gesetze genau ersehen kann, was erlaubt und verboten ist. In der Rechtspraxis der Sowjetzone dient der Artikel 6 über die "Boykotthetze" aber dazu, Verurteilungen auch dort möglich zu machen, wo sie nach den bestehenden Gesetzen nicht möglich wären. Laut Art. 144 der Verfassung ist die Verfassung selbst unmittelbar petentes Recht

# Fünf Arbeiter des Röhrenwerkes "VEB Anna Seghers" in Neuhaus, Bezirk Suhl, protestierten bei einer Belegschaftsdiskussion im Juni 1957 gegen die Prämienordnung und forderten ihre Kollegen auf, für eine Änderung der Prämienordnung zu streiken. Das Bezirksgericht Suhl sah darin eine "Boykotthetze" und verurteilte sie zu Zuchthaus strafen, zwischen anderthalb und dreieinhalb Jahren.

# Der politische Leiter der Studentenbühne an der Leipziger Karl-Marx- Universität hatte in einer Diskussion vor der FdJ-Gruppe "die Revision der Linie der Partei, Abzug der Besatzungstruppen und Säuberung der Justizorgane" gefordert. Das Bezirksgericht Leipzig verurteilte ihn wegen Boykotthetze zu 15 Monaten Zuchthaus. 0 Ein 18jähriger Lehrling hatte seiner kranken Mutter in Ost-Berlin mehrmals westdeutsche Zeitschriften mitgebracht. Er bekam 7 Monate Gefängnis. # Jeder, ? der sich als Flüchtling in einem West-Berliner oder westdeutschen Notäufnahmelager meldet, verübt dadurch schon "Boykotthetze". In einem Urteil des Bezirksgerichts Potsdam heißt es wörtlich: "Mit dem Besuch der Kuno-Fischer-Straße (Aufnahmelager in West-Berlin) hat der Angeklagte den Tatbestand des Artikels 6 erfüllt. Es kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, welche Angaben er im einzelnen getätigt hat, um die Anerkennung als politischer Flüchtling zu erhalten. Feststeht, daß die Zentrale jeden Besuch von Bürgern aus der DDR zum Anlaß nimmt, verleumderische Behauptungen gegen die DDR zu verbreiten." Obgleich also niemand wußte, was der Angeklagte eigentlich gesagt hat, bekam er ein Jahr Zuchthaus.

. . . und "Kriegshetze"

Wohl unübertrefflich eindeutig zeigt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg die politische Willkür. (Die Bezeichnung "Bezirksgericht" wurde erst nach diesem Urteil eingeführt.) Es ist zwar schon einige Jahre alt, aber es liegt in vollem Wortlaut vor und charakterisiert besser als jedes andere die Unrechtsjustiz, die buchstäblich nur von der gerade im Augenblick gültigen politischen Zweckmäßigkeit ausgeht. # Ein Sljähriger Dachdeckermeister aus dem Kreis Salzwedel fährt Anfang 1952 nach Ost-Berlin. Dort trifft er einen West-Berliner Verwandten. Der fragt ihn, ob er schon wisse, daß an der Zonengrenze ein Sperrgürtel angelegt wird. Der Dachdeckermeister hält das für unmöglich, aber der Verwandte zeigt ihm eine West-Berliner Zeitung, in der von bereits begonnenen Vorbereitungsarbeiten die Rede ist. In begreiflicher Aufregung kommt der Dachdekkermeister in sein grenznahes Heimatdorf zurück. Er erzählt seiner Frau und seinem Sohn von den Neuigkeiten, die er gehört hat. Auch am Stammtisch liest er den West-Berliner Artikel vor. Am 25. April steht er vor Gericht. Er wird zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Wörtlich heißt es in der Begründung u. a.:

"Er verbrettete offensichtlich Kriegshetze. Er ist sich darüber Im klaren, daß die Anlegung eines Grenzsperrgürtels nicht dazu dient, das durch die Monopolkapitalisten zersplitterte Deutschland wieder zusammenzuführen und zu vereinen. Der Angeklagte steht im Leben. Er sieht und weiß, daß unter Führung der Sowjetunion die friedliebenden MenscHen der Erde um die Erhaltung des Weltfriedens ringen ... Es Ist Ihm deshalb auch bekannt, daß seitens der SU niemals Dinge getrieben werden, die diesen großen Zielen entgegenstehen. Die Schaffung einer derartigen Zone aber würde eine Kriegsvorbereitung darstellen . . ." Das war, wie gesagt, am 25. April 1952. Am 26. Mai 1952 wurde im Gesetzblatt der Sowjetzone eine Verordnung veröffentlicht, wonach an der Demarkationslinie ein Sperrgürtel anzulegen sei! Der Verurteilte legte daraufhin Revision gegen das harte Zuchthausurteil ein. Das Oberlandesgericht Halle verwarf die Revision als "offensichtlich unbegründet".

Politisch zweckmäßig

Wo die politische Zweckmäßigkeit zum Maßstab des Rechts erhoben wird, kann man natürlich für die Auslegung jedes Gesetzes dialektische Tricks finden, auch ohne den "Boykotthetze-Artikel" der Verfassung bemühen zu müssen.

# Im Kreis Zossen wohnte eine Frau, die sich als Kartenlegerin betätigte. Zu ihr kam eine Bäuerin, die mehrere kleine Diebstähle begangen hatte, und bat ihr die Karten zu legen. Die spätere Angeklagte sagte: "Es sieht böse aus. Das gibt Zuchthaus. Es wäre besser zu verschwinden." Zossen liegt nahe bei Berlin. Die Aufforderung zum Verschwinden kam also einer Aufforderung zur Republikflucht gleich. Aber nicht deshalb wurde die Kartenlegerin vor Gericht gestellt, sondern wegen "Staatsverleumdung" nach Paragraph 131 StGB, der auch in der Bundesrepublik gültig ist. Sie wurde vom Kreisgericht Luckenwalde am 9. August 1957 zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie der Diebin gesagt hatte, daß ihr "Zuchthaus" drohe, obgleich es wegen so leichter Vergehen nur "Gefängnis" gibt. Wörtlich: "Die Staatsverleumdung besteht darin, daß die Angeklagte die Tatsache, daß Bürger, die gegen unsere Gesetze verstoßen, bestraft werden, entstellt und damit unsere Staatseinrichtungen ver- ächtlich gemacht hat."

# Eine andere Kartenlegerin wurde vom Bezirksgericht Suhl zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Sie hatte ihren Kunden gesagt, daß die "Karten auf eine Verfolgung durch die staatlichen Sicherheitsorgane hindeuten". Auf diese Weise, so behauptete das Gericht, habe sie 18 "wankelmütige Bürger der DDR zur Republikflucht veranlaßt."

(Doch diese Verurteilung gehört In das Kapitel der Verurteilungen wegen "Abwertung", über die in einem weiteren Artikel berichtet werden soll.) ? Siehe Hamburger Abendblatt v. 21./22. Juni