“Der Krieg auf den Straßen ist ausgebrochen. Wir haben seit Kriegsende bereits mehr Todesopfer des Straßenverkehrs als Verluste im Polenfeldzug auf deutscher Seite!“ Diese alarmierende Feststellung des Staatsanwalts standen über der Sitzung des Verkehrsschöffengerichts, das gestern einen Tierarzt und einen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu Gefängnisstrafen verurteilte.

"Der Mensch steht im Vordergrund!" fuhr Staatsanwalt Gayko fort. "Es ist an der Zeit, daß bei schweren Unfällen scharfe Strafen verhängt werden, wenn menschliches Versagen die Schuld trägt."

Menschliches Versagen trug in beiden abgeurteilten Fällen die Schuld am Tod auf der Straße. Der Kraftfahrer Günther Sl., der am zweiten Sonnabend im Juni mit dem flrmeneigenen Volkswagenbus ? ohne Wissen des Chefs übrigens ? eine Vergnügungsfahrt in den Sachsenwald unternahm, fuhr gegen 4.30 Uhr über die Billstedter Hauptstraße. Er war schon hell, das Pflaster völlig trocken, die Straße breit und übersichtlich.

Und da kommen fünf fröhliche, ahnungslose Passanten, Mitglieder des Gesangvereins "Früh auf", ein Ehepaar, ein Brautpaar, ein junges Mädchen. Sie waren im Vereinslokal. Es ist spät geworden, und nun gehen sie eingehakt nach Hause, das Brautpaar einen Schritt hinter den andern.

Kurz vor der Kreuzung Schiffbeker Weg schauen sie nach links und nach rechts. Nichts! Die Fahrbahn scheint leer. Sie gehen auf die andere Seite. Und da plötzlich geschieht es.

Dieser noch junge Mann, der nun auf der Anklagebank sitzt, kommt mit seinem Bus herangerast, steuert statt nach links nach rechts, als wollte er den Kantstein radieren, wirbelt die fünf Menschen durcheinander, schleift den 21jährigen jungen Mann 30 Meter weit über den Radweg.

Als der Bus nach 80 Meter zum Stehen kommt, da ist das Schicksal des Brautpaares besiegelt. Der junge Mann ist verblutet Das junge Mädchen wird vielleicht nie wieder froh sein können.

Wären die fünf einen halben Schritt auf dem Bürgersteig gewesen, dann wären sie wahrscheinlich mit dem Schrecken davongekommen! Ein halber Schritt lag zwischen Tod und Leben, mehr nicht.

Wie war es möglich, daß dieser Berufsfahrer auf der breiten Straße nicht auswich, das Steuer nicht herumriß, nicht einmal bremste?

Das Gericht sagt: "Alkohol und Übermüdung nach der durchzechten Nacht wirkten zusammen. Der Angeklagte, der 0,9 bis 1 Promille Blutalkoholgehalt hatte, war fahruntüchtig, als er sich gegen Morgen ans Steuer setzte."

Das Urteil lautete: elf Monate Gefängnis und drei Jahre Führerscheinentzug

wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Verkehrsvergehen. Von seiner Firma wurde Günther Sl. inzwischen entlassen.

Bewährungsfrist erhielt dagegen der Tierarzt Dr. med. vet. Hans -Jürgen St, der zwei Monate vorher ebenfalls in einer Nacht von Sonnabend auf Sonntag am Steuer versagte. Bei dem Tierarzt wurde eine so geringe Blutalkoholmenge festgestellt ? höchstens 0,3 bis 0,4 Promille ? , daß keine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit vorlag.

Sein Wagen kam auf dem regennassen Pflaster der Fuhlsbütteler Straße ins" Rutschen, als er hinter der haltenden Straßenbahn bremste. Er streifte mit dem linken Kotflügel den zweiten der gerade einsteigenden Fahrgäste, der auf den Kühler fiel und tödliche Kopfverletzungen erlitt.

"Der Angeklagte hätte früher auf den zweiten Gang herunterschalten und bremsen müssen! Er ist zu schneidig gefahren." Das war die Schuldfeststellung des Gerichts. Sie wurde, wie in einem Teil der Auflage des Hamburger Abendblatts gestern schon berichtet, mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten geahndet, die gegen Zahlung einer Buße von 800 DM an den Tierschutzverein zur Bewährung ausgesetzt wurde. Den Führerschein darf der Tierarzt behalten.

Ein fünfzigjähriger und ein 21jähriger mußten sterben. Die beiden Männer, die gestern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden, haben den Tod sicher nicht gewollt An jedem Wochenende geschehen ähnliche Unglücksfälle. Man fragt sich erschüttert, was kann man dagegen tun? Was kann man tun, wenn "der Krieg auf den Straßen ausgebrochen ist?" Vielleicht ist das die Lösung: Grundsätzlich keinen Alkohol trinken, wenn man Auto fährt!

Dr. Hildegard Damrow