Sportler sollten sich fit halten, aber auch ihr Policen-Paket.

Der Sport hat seine Risiken, die Versicherer ihre Regeln. Damit ein kleines Foulspiel nicht zum großen Fiasko wird, ist es besser, sich vorher für mögliche Folgen mit dem richtigen Versicherungsschutz zu wappnen. Sportunfälle sind aus versicherungsrechtlicher Sicht ein ausgesprochen unerfreuliches Thema. Zwar gibt es bei der Übernahme der Arzt- und Krankenhauskosten kaum Probleme. Die Versicherer oder – beim Betriebssport – die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers, zahlen meist ohne Murren. Dramatisch wird es jedoch, wenn die Gesundheitseinbußen so schwer sind, dass der Verletzte seinen Beruf aufgeben muss. Der gesetzliche Schutz sichert dann kaum das Überleben.

Ob beim Sport oder in anderen Lebensbereichen: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet. Und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung, die im Ernstfall einspringt, gehört daher zum Pflichtprogramm für jedermann. Viele Anbieter schließen jedoch risikoreichere Sportarten, etwa Kitesurfen oder Drachenfliegen, vom Versicherungsschutz aus; auch Radrennen und das Training dazu sind nicht immer mitversichert.

Die Folgen können verheerend sein. Verliert etwa ein Radfahrer während eines Rennens die Kontrolle über sein Sportgerät und rast in die Zuschauer, muss er – wenn er weder privat noch über einen Sportverein versichert ist – alle Schadenansprüche aus eigener Tasche begleichen.

Mitunter werden Sportlern spezielle Sport-Haftpflichtversicherungen angeboten. Aber selbst hier gibt es oft Ausschlüsse. Es ist deshalb sinnvoll, sich einen Privathaftpflicht-Tarif zu suchen, der die eigene Sportart umfasst. Die Besitzer von Motor- oder Segelbooten, Segelfliegern und Pferden brauchen zudem eine gesonderte Boots-, Luft- oder Halterhaftpflichtpolice.

Auf der sicheren Seite sind Sportler mit einem Gruppenvertrag ihres Sportvereins, der auf ihre Sportart zugeschnitten ist. Eingeschlossen sein sollten Training und Wettkämpfe. Allerdings gibt es im Sport Lücken, in denen ein Geschädigter leer ausgehen kann. Grund: Selbst bei Regelverstößen ist nicht immer Schadenersatz fällig. Nur wenn der Geschädigte belegt, dass sein Gegner die Vorgaben grob missachtet hat, darf er auf Zahlungen des gegnerischen Haftpflichtversicherers hoffen. Der Beweis ist schwer zu führen.

Sportler sorgen am besten selbst für sich vor. Ideal als Absicherung für den Invaliditätsfall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur die ist nicht leicht zu bekommen. Vor Abschluss fragen die Gesellschaften meist, ob Sportler in der Freizeit Gefahren ausgesetzt sind, etwa durch Motorsport, Fallschirmspringen oder Reitwettbewerbe. Ein „Ja“ kann zu Risikozuschlägen führen oder gar zu einer Ablehnung. Interessenten sollten sich dann um eine alternative Absicherung bemühen, mindestens um eine gute Unfallversicherung.