Wer clever plant, kann bis zu 14 Monate lang mehr Elterngeld bekommen.

964 Euro im Monat – so viel Elterngeld zahl der Staat im Durchschnitt. Viele Väter und Mütter hätten mehr bekommen können. Der legale Trick heißt: das Nettogehalt optimieren. Ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes ist der durchschnittliche Nettoverdienst der zwölf Monate vor Geburt des Kindes.

Als Erstes sollten Ehepaare prüfen, ob sich vorübergehend ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Wer von der Stufe V in Steuerklasse III geht, erhöht das Netto – und damit das spätere Elterngeld – am stärksten. Im Gegenzug steigen allerdings beim Partner die Lohnsteuerabzüge. Und die zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommt er erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung zurück. Vielleicht reichen bis dahin die Einnahmen nicht mehr, um die laufenden Ausgaben zu decken. Wie sich der Wechsel der Steuerklasse auswirkt, können Eltern unter www.abgabenrechner.de ermitteln. Eine neue Steuerklasse können Ehepaare jederzeit vor und während der Schwangerschaft beim Finanzamt beantragen.

Der zweite Weg sind Freibeträge. Arbeitnehmer, die etwa wegen hoher Werbungskosten Geld vom Finanzamt zurückerhalten werden, können beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Statt späterer Steuererstattung erhalten sie dann schon jetzt ein höheres Nettogehalt. Da bringen die Ausgaben für den Job den meisten Spielraum: die Entfernungspauschale von 30 Cent für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Betrieb, Ausgaben für Fortbildung, Arbeitsmittel, ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen für Dienstreisen. Vorab anrechnen lassen können sich Steuerzahler aber auch Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen, Spenden, Kirchensteuer, Dienstleistungen rund um den Haushalt, Handwerkerleistungen oder auch eine Haushaltshilfe mit Minijob.

Dritte Möglichkeit sind variable Gehaltsbestandteile, die einige Arbeitnehmer zusätzlich zum monatlichen Grundgehalt bekommen. Solche regelmäßigen und fortlaufenden Zahlungen sind bei der Berechnung des Elterngeldes als Arbeitslohn zu berücksichtigen, entschied das Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 3/09). Wenn zum Beispiel eine Friseurin sechsmal im Jahr Provision erhält, muss diese in die Elterngeldberechnung einfließen. Ein Minijob auf 400-Euro-Basis oder ein selbstständiger Nebenjob können ebenfalls helfen, das Elterngeld aufzustocken.

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Abfindungen wirken sich dagegen nicht aus. Sie werden vom Bruttoeinkommen der vergangenen zwölf Monate abgezogen. Das gilt auch für steuerfreie Einnahmen wie Trinkgelder oder Nacht- und Wochenendzuschläge.

Und schließlich können Eltern die Auszahlungsdauer voll ausnutzen. Grundsätzlich gibt es das Elterngeld nur für die ersten zwölf Lebensmonate eines Kindes. Zwei zusätzliche Monate gibt es für Alleinerziehende. Doch auch Paare können das Elterngeld 14 Monate lang nutzen, wenn Mutter und Vater für die Kinderbetreuung eine Auszeit nehmen.