2002 sollte mehr Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung möglich werden. Ihr Monopol hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits 1994 verloren.

Hamburg. 2002 sollte mehr Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung möglich werden. Ihr Monopol hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits 1994 verloren. Ab März 2002 wurde der Zugang zur Privaten Arbeitsvermittlung (PAV), die mit einem Vermittlungsgutschein (VGS) honoriert wird, dann sogar ohne große Formalitäten möglich.

Seitdem sind viele mehr oder minder seriös arbeitende Vermittlungsagenturen entstanden, die sich teils nur kurzfristig, teils aber nachhaltig etablieren konnten. Die mit heißer Nadel gestrickten Vorschriften zum VGS laden auch heute noch zum Missbrauch ein. Und die Einladung wird noch immer von diversen Glücksrittern angenommen, die auf schnelles Geld aus sind. Sie haben die Branche und damit auch die professionell und seriös arbeitenden Vermittler in Verruf gebracht.

Aber auch die staatliche Seite muss man kritisieren: Die Abwicklung des VGS hat der Gesetzgeber vollständig der Arbeitsagentur übertragen - die Ausgabe des Gutscheins an Arbeitslose ebenso wie Prüfung und Auszahlung nach erfolgreicher Vermittlung. Selbst die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben ist Sache der BA, deren Macht in der "Geschäftsanweisung zum Vermittlungsgutschein" (GA-VGS) zum Tragen kommt. Mit diesem Papier werden sogar Gesetze ausgehebelt. So wird etwa die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins von der Agentur zeitlich beschränkt, obwohl das Gesetz eindeutig einen Zeitraum von drei Monaten vorgibt!

Dennoch: Trotz aller Probleme ergab ein Gutachten Anfang 2009, dass der Gutschein ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktpolitik ist. Es wäre noch erfolgreicher, wenn Lehren aus der Vergangenheit gezogen würden: 1. Gutscheine ab erstem Tag der Arbeitslosigkeit für alle Arbeitslosen; 2. Stärkung der seriösen privaten Arbeitsvermittlung durch nachhaltige Bekämpfung unseriöser Anbieter; 3. Abschaffung der Behinderungen durch die GA-VGS; 4. Verhinderung von Mitnahmeeffekten durch Bildungsträger oder Unternehmen. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Überarbeitung und Weiterführung des Vermittlungsgutscheins vereinbart. Wir dürfen gespannt sein!

Jan Lederer ist Inhaber der Personalagentur vermittlungsnetz.de - Personal & Arbeit. www.vermittlungsnetz.de