Obwohl Beleidigungen des Arbeitgebers zu einer Kündigung berechtigen, sind kritische Äußerungen über den Arbeitgeber in einem vertraulichen Gespräch mit einem Arbeitskollegen kein Grund zur Kündigung. (LAG Rheinland-Pfalz v. 08.09.09, 1 Sa 230/09)

Die Arbeitsagentur kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug verhängen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund beendet wurde. Kündigt der Arbeitnehmer aber vorzeitig, um eine für ihn positive, zeitlich nur begrenzt gültige Handhabung bei der Arbeitslosengeldbewilligung zu erhalten, darf keine Sperrzeit verhängt werden. (BSG v. 24.09.09, L 1 AL 50/08)

Verteilt ein Arbeitgeber auf einer Weihnachtsfeier an die Mitarbeiter wertvolle Goldmünzen, quasi als Weihnachtsgeld, muss der Arbeitgeber auf den geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter Sozialversicherungsbeträge entrichten. (LSG Niedersachsen v. 25.09.09, L 4 KR 109/07)

Weder eine lange Betriebszugehörigkeit noch ein hohes Lebensalter oder eine aus anderen Gründen bestehende besondere soziale Schutzwürdigkeit schließen eine Kündigung zwingend aus. Arbeitnehmer werden nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch unkündbar, ein solches Gesetz existiert nicht. (LAG Schleswig-Holstein v. 09.09.09, 3 Sa 153/09)

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de