Der Konflikt zwischen dem HHLA-Betriebsrat und dem Vorstand um Arbeitszeiten und Zuschläge geht in die nächste Runde.

Hamburg. In den Konflikt zwischen dem Betriebsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) und dem Vorstand um die neue Organisation der Arbeitszeiten auf dem Terminal Burchardkai kann jetzt auch die zweite Einigungsstelle eingreifen.

Nachdem das Landesarbeitsgericht die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen hat, leitet Helmut Nause, der Präsident des Landesarbeitsgerichts, auch diese Stelle. Hintergrund für die Entscheidung ist, dass das vom Vorstand angerufene Gremium "nicht offensichtlich unzuständig ist", sagte eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts dem Abendblatt.

Der Betriebsrat hatte dagegen argumentiert, dass er Abweichungen bei den über einen Tarifvertrag geregelten Arbeitzeiten zustimmen müsse. Nach der Entscheidung können nun Termine für die Treffen in der Einigungsstelle vereinbart werden. Die zweite Einigungsstelle, die sich mit der Arbeitsorganisation befasst, hat bereits getagt. Derzeit zeichnet sich kein Kompromiss ab.

Der HHLA-Vorstand will die Arbeit an den Wochenenden in die Regelarbeitszeit einbeziehen. Durch den Wegfall von Zuschlägen würde das Unternehmen Millionen Euro sparen. Gleichzeitig soll durch die gleichmäßigere Verteilung der Schichten auf die Belegschaft und eine Altersteilzeitregelung ein Überhang von 300 Stellen ohne betriebsbedingte Kündigungen abgebaut werden.

Durch die Neuregelung würden den Beschäftigten, die sich bisher freiwillig zur Wochenendarbeit bereit erklärt hatten, jedoch durchschnittlich 300 Euro Lohn entgehen.