Berlin. Bund und Länder beraten am Donnerstag über die Pandemie. Beim Corona-Gipfel wird es um 2G gehen – kann ein Lockdown verhindert werden?

  • Am Donnerstag gibt es gleich zwei wichtige Termine für neue Corona-Maßnahmen
  • Der Bundestag stimmt über eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab und Bund und Länder treffen sich zum Corona-Gipfel
  • Welche neuen Regeln jetzt kommen könnten – ein Überblick

Am Donnerstag stehen gleich zwei wichtige Termine für neue Maßnahmen in der Corona-Pandemie an. Zum einen wird der Bundestag über eine Neufassung des Infektionsschutzgesetz abstimmen. Der Hauptausschuss des Bundestages billigte am Dienstagabend die Vorlage der Ampel-Parteien mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Gesetz soll Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in der kommenden Woche ermöglichen. Demnach sollen die Ländern nun doch über den 25. November hinaus Lockdowns verhängen können.

Zum anderen wollen Bund und Länder am Nachmittag wieder gemeinsam bei einem Corona-Gipfel über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten. An dem Treffen werden daher nicht nur die 16 Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Länder teilnehmen, sondern auch die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der derzeitige Vizekanzler und höchstwahrscheinliche Merkel-Nachfolger Olaf Scholz (SPD).

Stattfinden soll das Treffen angesichts der aktuellen Corona-Lage mit Rekord-Inzidenzen und einer stetig steigenden Hospitalisierungsrate per Videokonferenz. Zuletzt hatten sich nur die Länderchefs Anfang Oktober bei Bonn persönlich getroffen. Ein Überblick, welche Maßnahmen durch neues Infektionsschutzgesetz und Corona-Gipfel nun deutschlandweit kommen könnten.

Die wichtigsten Inhalte der Beschlussvorlage der Ampel-Parteien für das Infektionsschutzgesetz im Bundestag:

  • Lockdowns sowie Ausgangssperren und Schulsschließungen sind weiterhin möglich, allerdings nur bis zum 15. Dezember. Flächendeckende Schließungen von Schulen soll es nicht mehr geben.
  • Bis 19. März kommenden Jahres nur noch bestimmte einschränkende Maßnahmen möglich sein: Dazu gehört in erster Linie die Maskenpflicht: Sie dürfte insbesondere in Bussen und Bahnen weiter gelten.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn und auf Inlandsflügen sowie am Arbeitsplatz soll die 3G-Regel gelten.
  • Beschäftigte sollen soweit möglich von zu Hause aus arbeiten dürfen.
  • Pauschale Versammlungsverbote soll es nicht geben. Freizeit- und Kulturveranstaltungen können im Einzelfall aber abgesagt werden.
  • Restaurants sollen bei Einhaltung von Hygienekonzepten offen bleiben dürfen.
  • Es sind Hilfsgelder für das Gesundheitssystem vorgesehen. Krankenhäuser sollen "zielgerichtete Zuschläge" bekommen können, wenn sie Corona-Fälle behandeln und Betten freihalten.

Über die Forderung nach einer Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen gibt es offenbar noch keine Einigung.

Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden, am Freitag soll ihn dann der Bundesrat billigen. Das Gesetz sieht einen bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzvorkehrungen vor, die auch nach Auslaufen der epidemischen Notlage angewandt werden können.

Corona-Gipfel: Diese Regeln könnten Bund und Länder am Nachmittag beschließen

Beim Corona-Gipfel wird es vor allem darum gehen, ob der aktuelle Flickenteppich an Regeln, der sich durch Deutschland zieht, wieder vereinheitlicht werden kann:

  • Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel will bei den Bund-Länder-Beratungen einen verbindlichen Wert für zusätzliche Maßnahmen beim Hospitalisierungsindex festlegen.
  • Mehrere Ministerpräsidenten haben gefordert, bundesweit einheitliche Zugangsbeschränkungen (2G oder sogar 2G plus) für Nichtgeimpfte im öffentlichen Leben einzuführen.
  • Auch könnten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte eingeführt werden.
  • Es könnte beim Corona-Gipfel um Öffnungen von Impfzentren gehen. Allerdings planen die Bundesländer einem Bericht zufolge weitgehend ohne große Impfzentren. Lediglich Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hätten vor, Impfzentren weiter zu betreiben oder wieder zu öffnen, berichtete die "Welt".
  • Für Schulen und Kitas wird es voraussichtlich weiterhin keine einheitlichen in allen Bundesländern Regeln geben, die Länder im Bereich der Bildung das Hoheitsrecht innehaben.

(fmg/dpa/afp)