- In Deutschland wurde flächendeckend die 2G-Plus-Regel eingeführt
- In manchen Bundesländer galt die strenge Corona-Regel bereits vor dem letzten Corona-Gipfel – etwa in Fitnessstudios oder für Kulturveranstaltungen
- Doch was genau ist 2G plus? Was muss man beachten? Und was soll die Regel bewirken? Müssen auch Menschen mit Booster-Impfung einen Schnelltest machen?
Die Corona-Fallzahlen steigen in Deutschland nach dem Jahreswechsel wieder deutlich an. Der Expertenrat der Bundesregierung, warnt vor den Folgen der Omikron-Variante. Der Virologe Hendrik Streeck, selbst Teil des Gremiums, meint sogar, außer der Booster-Impfungen könnte nichts die neue Corona-Welle aufhalten.
Aktuell müssen die Länder ab einer bestimmten Zahl von Covid-Patienten in den Krankehäusern strengere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die 2G-plus-Regel.
Bund und Länderhaben auch verschärfte Regeln für die Gastronomie beschlossen. 2G plus gilt nun auch in Restaurants und Cafés – unabhängig von den Infektionszahlen. Geimpfte und Genesene müssen in gastronomischen Einrichtungen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Booster-Impfung vorweisen.
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Corona: Das sind die Regeln bei Zugangsbeschränkungen
Bisher galten bereits vielerorts die 3G- oder die 2G-Regel. Auch 3G plus wird mancherorts praktiziert. Das verbirgt sich hinter den Abkürzungen:
- 3G: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete mit Schnelltest
- 3G plus: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete mit PCR-Test
- 2G: Zutritt für Geimpfte und Genesene
Bei der sogenannten 2G-plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht bei Veranstaltungen und Besuchen im Innenbereich eingeführt. Diese kann man umgehen, wenn man bereits eine Booster-Impfung erhalten hat und diese zwei Wochen zurückliegt.
Man braucht also zwei Nachweise: einen über die vollständige Impfung oder Genesung, einen weiteren über den negativen Corona-Schnelltest beziehungsweise die Auffrischimpfung. Menschen, die nur negativ getestet, aber nicht immunisiert sind, haben dann keinen Zutritt zu Veranstaltungen, Sportclubs oder auch Restaurants.
Die Test- oder Boosterplicht soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, nicht aber eine zusätzliche Zutrittsmöglichkeit. Aktuell gilt 2G plus bundesweit erst ab einer bestimmten Hospitalisierungsinzidenz. Jedes Bundesland kann aber eigenständig vorschreiben, dass auch bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen ein Test oder Booster zusätzlich benötigt wird. Mehr zum Thema: 2G – Was bedeutet die Regel für ungeimpfte Kinder?
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(fmg/mit dpa)
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