Adolf B. hat zwar häufige und jahrelange sexuelle Kontakte zu seiner Tochter zugegeben. Der Sex sei aber immer einvernehmlich gewesen.

Nürnberg/Willmersbach. Mehr als 34 Jahre lang soll ein Vater aus dem mittelfränkischen Willmersbach seine heute 46-jährige Tochter vergewaltigt und dabei drei behinderte Kinder mit ihr gezeugt haben.Seit Montag muss sich der 69-Jährige dafür vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Zum Prozessauftakt räumte der schmächtige, weißhaarige Adolf B., der mit einem gebrochenen Fuß im Rollstuhl saß, zwar häufige und jahrelange sexuelle Kontakte zu seiner Tochter ein. Der Sex sei aber immer einvernehmlich gewesen, betonte er.

Der Mann sagte, dass die Initiative meist von seiner Tochter ausgegangen sei, auch beim ersten Mal im Sommer 1982, als das Mädchen 16 oder 17 Jahre alt gewesen sei. Laut Anklage, die sich auf Aussagen der Frau stützt, soll der Rentner sein Kind indes bereits im Alter von 12 oder 13 Jahren und mit Schlägen zum Sex gezwungen haben. Er soll sich bis kurz vor seiner Festnahme im März 2011 mehrmals im Monat an der jungen Frau vergangen haben, im Schlafzimmer oder Kinderzimmer, seit 1987, als die Tochter den Führerschein machte, auch im Auto.

Im Laufe der Jahre bekam die Frau drei behinderte Söhne von ihrem Vater, wovon zwei früh starben.

Gewalt will Adolf B. für den Sex mit seiner Tochter nie angewendet haben. "Wegen so was hab ich mein Madla nie angerührt", sagte er vor Gericht. "Nie im Leben" habe er sie geschlagen, an den Haaren gezogen oder mit einem Messer bedroht, wie es in der Anklage steht. Warum seine Tochter so etwas behaupte und ihn angezeigt habe, könne er sich nicht erklären, sagte der 69-Jährige, der undeutlich und nur in ganz einfachen Sätzen antwortete und dem sein Anwalt die meisten Fragen wiederholen und erklären musste.

Die Staatsanwaltschaft hat nur jene 497 Fälle von Vergewaltigung angeklagt, zu denen es nach März 1991 gekommen sein soll und die daher noch nicht verjährt sind. Angeklagt sind auch nur 28 Fälle von Inzest, da hier die Verjährungsfrist mit fünf Jahren deutlich kürzer ist. Der Vorsitzende Richter machte aber deutlich, dass bei einer Verurteilung auch die bereits verjährten Taten berücksichtigt werden könnten. Die Höchststrafe für Adolf B. wären 15 Jahre Haft.

Am 6. Dezember wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die 46-Jährige als Zeugin aussagen. Ein Urteil ist für den 19. Dezember vorgesehen.