Jahrzehntelang hat er mit seiner eigenen Tochter Sex gehabt. Die Richter sind der Ansicht all das sie nicht gegen den Willen der Frau passiert. Deshalb erhielt der Angeklagte eine milde Strafe: Zwei Jahre und acht Monate Haft.

Nürnberg/Willmersbach. Über Jahrzehnte hinweg hat er mit der eigenen Tochter geschlafen. Nach Ansicht der Richter jedoch nicht gegen deren Willen. Am Montag verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth einen 69-jährigen Rentner aus Bayern wegen Inzests zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Den Verwaltigungsvorwurf sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an und ließ ihn deshalb fallen. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen: Sie forderte 14 Jahre Haft für den Mann, der mit seiner Tochter drei Kinder gezeugt hatte, von denen zwei starben. Die heute 46-Jährige warf ihrem Vater im Prozess vor, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tod bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Die Mutter habe Bescheid gewusst. Der Vater hingegen sprach von einvernehmlichem Sex. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.

Der Vorsitzende der Strafkammer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, die vorgebliche Gewalt sei nicht nachweisbar gewesen. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers: Die Frau habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. „Ihre Aussage ist nicht konstant“, sagte der Kammervorsitzende.

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Nach Ansicht des Gerichts gibt es auch Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter zu Übertreibungen neigt. „Sie hat von Aussage zu Aussage eins draufgesattelt und Ereignisse immer dramatischer dargestellt“, sagte Heydner. Zudem sei die Tochter so selbstständig gewesen, dass sie ohne weiteres hätte ausziehen können. Dafür habe sie sich aber erst zu einem Zeitpunkt entschieden, als sie zu ihrer großen Enttäuschung erfahren habe, dass sie einmal das Elternhaus nicht allein erben werde.

Die Tochter hingegen hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie mit Drohungen und Schlägen so eingeschüchtert zu haben, dass sie jahrzehntelang nicht den Mut gefunden habe, sich zu offenbaren. Auf der Grundlage ihrer Aussagen hatte die Staatsanwaltschaft dem Familienvater zunächst knapp 500 Vergewaltigungen vorgeworfen, diese Zahl aber später auf 247 reduziert. Der Richter sah nun zehn Fälle des einvernehmlichen Beischlafs als nachweisbar an, darüber hinaus seien die Vorfälle unklar.