Inzest ja, Vergewaltigung nein: Adolf B. muss für nur knapp drei Jahre hinter Gitter. Der Staatsanwalt und Nebenklage ist das zu wenig.

Nürnberg/Willmersbach. Im Nürnberger Inzest-Prozess ist nach dem überraschend milden Urteil vom Montag das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwältin der Nebenklage kündigten am Dienstag an, gegen den Richterspruch Revision einzulegen. Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Je nachdem, wie der BGH entscheidet, könnte es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 69-jährigen Angeklagten am Montag wegen Inzests in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht war damit sogar noch unter der von der Verteidigung geforderten Strafe von fünf Jahren geblieben. Staatsanwaltschaft und die Anwältin der 46 Jahre alten Tochter des Angeklagten hatten 14 Jahre Haft gefordert.

+++ Tochter schildert Martyrium im Willmersbacher Inzest-Fall +++

Die Tochter hatte ihren Vater Adolf B. beschuldigt, sie mehr als 30 Jahre lange zwei- bis dreimal die Woche vergewaltigt zu haben. Der Rentner hatte dies abgestritten und stets von einvernehmlichen Sex mit seiner Tochter gesprochen. Das Gericht hatte den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, da die Aussage der Tochter in wesentlichen Punkten unglaubwürdig sei.