Der Prozess wegen Vergewaltigung gegen Jörg Kachelmann ist vertagt worden. Seine Anwälte stellten Befangenheitsanträge.

Mannheim. Die Spannung war groß, doch der lange erwartete Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann ist am Montag vor dem Landgericht Mannheim kurz nach Beginn vertagt worden. Die Anwälte Kachelmanns hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann gestellt. Die Verhandlung soll am Montag (13. September) fortgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-jährigen Schweizer vor, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.

Zur Begründung der Prozessunterbrechung sagte Verteidiger Reinhard Birkenstock: „Herr Kachelmann hat den Befangenheitsantrag gestellt, weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richter-Persönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen.“ Man habe dies „bewusst nicht öffentlich gemacht. Der Grund: Wir wollten die Richter-Persönlichkeiten nicht öffentlich angreifen.“ Das 67-seitige Ablehnungsgesuch wurde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gegeben.

Der Prozess hatte am Morgen mit leichter Verspätung unter großem Medieninteresse begonnen. Seit den frühen Morgenstunden warteten zahlreiche Zuschauer auf Einlass. Neben den Medienvertretern waren im Saal 1 des Mannheimer Landgerichts 85 Plätze für die Öffentlichkeit vorgesehen. Vor dem Gericht warteten Fernsehteams und Fotografen auf die Beteiligten.

Kachelmann hat zum Prozessbeginn sein Verteidigerteam erweitert: Neben dem Kölner Rechtsanwalt Birkenstock wird er nun auch von der Heidelberger Strafverteidigerin Andrea Combé vertreten. Das mutmaßliche Opfer, eine Radiomoderatorin, erschien zum Prozessauftakt überraschend vor Gericht. Sie wird als Nebenklägerin gleichfalls von einem Anwalt vertreten.

Neben dem mutmaßlichen Opfer sollen vor Gericht 25 Zeugen vernommen werden, darunter laut Staatsanwaltschaft auch „diverse weibliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten“. Außerdem sind fünf Sachverständige geladen. Die Nebenklägerin soll nach bisherigen Planungen erst am neunten Verhandlungstag (13. Oktober) aussagen. Der letzte planmäßige Termin ist für den 27. Oktober vorgesehen. Dann könnte ein Urteil gegen Kachelmann verkündet werden.

Kachelmann war am 20. März bei seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Vancouver am Flughafen Frankfurt verhaftet worden. Nach zwei Tagen war die Nachricht in den Medien. Dadurch entwickelte sich ein umfangreicher „Vor-Prozess“ : Verschiedene Zeitungen und Magazine berichteten zum Teil sehr detailliert aus Ermittlungsakten und Gutachten.

Nachdem das Landgericht Mannheim den Haftbefehl gegen Kachelmann wiederholt bestätigt hatte, hatte der Moderator schließlich in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Erfolg: Am 29. Juli hob das OLG den Haftbefehl auf. Kachelmann kam nach 132 Tagen aus der Untersuchungshaft frei.