Nun ist der Ehevertrag endgültig bestätigt: Daniel Westling hat im Falle einer Scheidung keine Ansprüche auf royale Besitztümer.

Stockholm. Schwedens Kronprinzessin Victoria und ihr Prinz Daniel haben für ihre Ehe Gütertrennung vereinbart. Der frühere Fitnesstrainer Daniel Westling kann damit nicht „das halbe Königreich erben“, falls sich die Wege des royalen Paares wieder trennen sollten.

Wie die Zeitung „Aftonbladet“ am Montag berichtete, hat das zuständige Gericht im Stockholmer Stadtteil Solna den am 7. Juni unterschriebenen Ehevertrag jetzt endgültig bestätigt. Das Paar hatte am 19. Juni unter riesiger Anteilnahme der Bevölkerung im Stockholmer Dom geheiratet. Nach dem für jedermann zugänglichen Text des Vertrages verbleibt das komplette Eigentum einschließlich möglicher Erbschaften und künftiger Einkünfte im persönlichen Besitz des jeweiligen Partners.

Eine Ausnahme wird bei der Einrichtung des Schlosses Haga in Solna gemacht, dem künftigen Wohnsitz der 32-jährigen Victoria und ihres vier Jahre älteren Ehemannes. Hier müsste nach einer möglichen Scheidung geteilt werden. Victorias Eltern, König Carl XVI. Gustaf und Königin Silvia, hatten bei ihrer Hochzeit 34 Jahre zuvor einen ähnlichen Ehevertrag unterzeichnet.