Nach dem überraschenden Freispruch im Tötungsdelikt Lolita Brieger werden Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision einlegen.

Trier. Nach dem Freispruch im Prozess um den Tod von Lolita Brieger haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Oberstaatsanwalt Ingo Hromada sagte am Mittwoch in Trier, der Antrag sei beim Landgericht eingereicht worden, über die Revision entscheide dann der Bundesgerichtshof. Noch liege kein schriftliches Urteil vor - erst danach werde die Revision schriftlich begründet. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Antrag der Staatsanwaltschaft berichtet.

Nebenklagevertreter Hans-Josef Ewertz, der eine Schwester und die Mutter der Toten vertritt, sagte, er habe am Mittwoch ebenfalls Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte die Angaben von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

+++ Fall Lolita Brieger - Landwirt wegen Verjährung freigesprochen +++

Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel am Montag zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin. Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks). Die Leiche der damals 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden. (dpa)