Jörg Kachelmann muss sich wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Details des Tatvorwurfs erschüttern.

Mannheim. Über Fernseh-Wettermann Jörg Kachelmann braut sich ein Orkan zusammen: Der 51-jährige Schweizer soll wegen Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am Mittwoch Anklage wegen Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.

Kachelmann sitzt seit dem 20. März in Mannheim in Untersuchungshaft. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, wie seine Anwälte Reinhard Birkenstock und Ralf Höcker bekräftigten. Bei einer Verurteilung drohen dem Schweizer bis zu 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, Anfang Februar seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt, mit einem Küchenmesser bedroht und damit am Hals verletzt zu haben. Während der Tat und danach soll der Schweizer der Frau den Tod angedroht haben. Die Ermittler stützen ihre Anschuldigungen auf Aussagen der Frau, die Kachelmann angezeigt hatte, sowie auf kriminaltechnische und rechtsmedizinische Untersuchungen.

1. HINTERGRUND: DIE CHRONOLOGIE DES FALLS "KACHELMANN"

2. HINTERGRUND: STRAFMAß BEI VERGEWALTIGUNG

3. PORTRÄT: JÖRG KACHELMANN

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden an einem Küchenmesser DNA- und Blutspuren der Frau sowie DNA-Spuren Kachelmanns gefunden. Die Rechtsmedizin Heidelberg habe zudem „erhebliche Hämatome“ an den Oberschenkeln und leichte Schnittspuren am Hals der Frau festgestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsmedizin sehe keine Anhaltspunkte für eine Selbstverletzung der 36-Jährigen.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der TV-Wettermoderator weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Darüber muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden, ebenso wie über die Zulassung der Anklage. Wann das Gericht entscheidet, ist nach Angaben einer Sprecherin derzeit nicht abzusehen.

Der für den 1. Juni vom Amtsgericht Mannheim angesetzte Haftprüfungstermin entfällt. Kachelmanns Anwalt Birkenstock hatte Anfang Mai eine Aufhebung des Haftbefehls und, falls dies erfolglos sein sollte, vorsorglich eine mündliche Haftprüfung beantragt.

Kachelmann selbst hat laut Staatsanwaltschaft vor dem Haftrichter ausgesagt, der Geschlechtsverkehr mit der Freundin sei einvernehmlich gewesen, und er habe keine Gewalt angewandt. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der bereits angesetzte Haftprüfungstermin am 1. Juni vor dem Amtsgericht ist nun hinfällig. Über die Fortdauer der U-Haft hat nun das Landgericht zu entscheiden.

Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker erklärte am 22. März: „Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe sind haltlos. Sie sind frei erfunden.“ Und Kachelmann selbst rief Journalisten am 24. März bei seiner Vorführung vor dem Amtsgericht zu: „Ich bin unschuldig.“

Kachelmann produziert mit seiner Firma Meteomedia Wettersendungen in der ARD – seit 1994 vor der 20.00-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ und seit 2002 nach den „Tagesthemen“. Die Moderatoren Claudia Kleinert und Sven Plöger haben nun seine Einsätze übernommen. Der WDR sagte, es bleibe beim Vertrag mit Meteomedia. Eine ARD-Sprecherin sagte, das „Wetter im Ersten“ laufe erst einmal normal weiter. Derzeit moderieren Sven Plöger und Claudia Kleinert die Wettersendung.