Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage neben gefundenen DNA-Spuren auch auf ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit seiner Ex-Freundin.

Mannheim. TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann soll wegen des Verdachts auf Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob am Mittwoch Anklage gegen den 51-jährigen Schweizer wegen Verdachts auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung. Er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Bei einer Verurteilung drohen dem Schweizer bis zu 15 Jahre Haft.

1. HINTERGRUND: DIE CHRONOLOGIE DES FALLS "KACHELMANN"

2. HINTERGRUND: STRAFMAß BEI VERGEWALTIGUNG

3. PORTRÄT: JÖRG KACHELMANN

Sollte das Gericht der Anklage folgen, droht Kachelmann eine Strafe zwischen fünf und zehn Jahren Haft. Das Gesetz sieht dieses Strafmaß vor, wenn der Täter bei der Vergewaltigung „eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet“ hat. Allein schon das „Mitführen“ solch eines Gegenstands bei einer Vergewaltigung wird in der Regel mit mindestens drei Jahren Haft geahndet.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage neben den DNA-Spuren auch auf erste Erkenntnisse aus einem Gutachten zur Glaubwürdigkeit der 36-Jährigen. Das von der Behörde veranlasste aussagepsychologische Gutachten wurde zwar noch nicht endgültig fertiggestellt. Eine „Kurzmitteilung“ der Gutachterin lasse jedoch den Schluss zu, dass „der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde“, sagte ein Sprecher. Dem Sprecher zufolge wurden auch „Frauen aus Kachelmanns Umfeld“ als Zeuginnen benannt.

Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch Kachelmanns Wetterdienst Meteomedia wollte sich vorerst nicht äußern.

Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, Anfang Februar seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Während der Tat und danach soll der Schweizer die Frau mit dem Tod bedroht haben. Die Ermittler stützen ihre Anschuldigungen auf Aussagen der Frau, die Kachelmann angezeigt hatte, sowie auf kriminaltechnische und rechtsmedizinische Untersuchungen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden an einem Küchenmesser DNA- und Blutspuren der Frau sowie DNA-Spuren Kachelmanns gefunden. Die Rechtsmedizin Heidelberg habe zudem „erhebliche Hämatome“ an den Oberschenkeln und leichte Schnittspuren am Hals der Frau festgestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Rechtsmedizin sehe keine Anhaltspunkte für eine Selbstverletzung der 36-Jährigen.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der TV-Wettermoderator weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Darüber muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden, ebenso wie über die Zulassung der Anklage. Die Entscheidung des Gerichts könnte in den nächsten Wochen fallen.

Kachelmann war Mitte März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Flughafen Frankfurt am Main verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der TV-Moderator beteuert seitdem seine Unschuld und wies die Vorwürfe als „haltlos“ und „frei erfunden“ zurück.

Der TV-Wetterexperte Kachelmann produziert mit seiner Firma Meteomedia Wettersendungen in der ARD – seit 1994 vor der 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ und seit 2002 nach den „Tagesthemen“. Nach seiner Verhaftung hatte zunächst die Moderatorin Claudia Kleinert seine Schichten übernommen; sie präsentiert im Wechsel mit Sven Plöger die Wetterberichte.