Der Prozess um den Wettskandal wäre aufgrund von Verzögerungen wegen zahlreicher Befangenheitsanträge der Verteidigung fast geplatzt.

Bochum. Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses um den bislang größten europäischen Fußball-Wettskandal haben sich am Mittwoch erstmals Angeklagte vor dem Landgericht Bochum geäußert. Zum Auftakt des Verfahrens am 6. Oktober hatte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gefordert. Dennoch war die Anklage verlesen worden. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft den vier angeklagten Männer im Alter zwischen 32 und 55 Jahren banden- und gewerbsmäßigen Betrug vor. Sie sollen in wechselnder Beteiligung im Zusammenwirken mit anderen Personen auf Spieler oder Schiedsrichter eingewirkt haben, um den Ausgang von bis zu 17 Fußballspielen in Deutschland und 14 Fußballspielen im europäischen Ausland zu beeinflussen und Wetten zu gewinnen. Betroffen waren Spiele der zweiten Liga sowie unterklassiger Ligen. Dabei sollen sie Gewinne in Höhe von 1,6 Millionen Euro erzielt haben.

Einer der Angeklagten erklärte am Mittwoch, er habe seine illegalen Einnahmen inzwischen sowohl verspielt als auch durch weitere Betrügereien verloren. Ein zweiter Beschuldigte äußerte sich nur zu seinem Lebenslauf. Die anderen beiden Angeklagten werden sich nach Angaben ihre Anwälte nicht im Verfahren äußern.

Der Prozess wäre geplatzt, wenn das Gericht nicht spätestens 21 Tage nach dem letzten offiziellen Verhandlungstag wieder in die Verhandlung eingestiegen wäre. Grund für die Verzögerung waren zahlreiche Befangenheitsanträge der Verteidigung. Sie richteten sich unter anderem sowohl gegen die 13. große Strafkammer als auch gegen die sogenannte Vertretungskammer, die über den Befangenheitsantrag gegen die verhandelnde Kammer zu entscheiden hatte. Beide Anträge wurden am Mittwoch vom Gericht zurückgewiesen.

Allerdings stellten die Verteidiger auch gegen diese Beschlüsse des Gerichts weitere Befangenheitsanträge. Über sie will das Gericht aber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Außerdem forderte die Verteidigung die Ablösung des Staatsanwalts, weil dieser in einer Verhandlungspause mit einem der Angeklagten gesprochen hatte, ohne dass dessen Anwalt anwesend war. Über diesen Antrag muss nun noch entschieden werden.

Das Verfahren soll am 8. November fortgesetzt werden. Ursprünglich waren vom Gericht lediglich fünf Verhandlungstage bis Ende Oktober angesetzt worden. Jetzt geht die Kammer davon aus, dass der Prozess mindestens bis Januar weitergehen wird.