Ob die Verhandlung überhaupt vor der 13. Strafkammer des Bochumer Landgerichts fortgesetzt werden kann, ist weiter unklar.

Bochum. Mit einer wahren Flut von Anträgen hat die Verteidigung den Beginn der Beweisaufnahme im Bochumer Prozess um den größten Wettskandal im europäischen Fußball vorerst verhindert. Entgegen der Planung konnten am Donnerstag keine Erklärungen der Angeklagten zu ihren Lebensläufen entgegen genommen werden. Darüber hinaus wurde der für diesen Freitag vorgesehene Verhandlungstag ersatzlos gestrichen.

Eine Woche nach Verlesung der Anklageschrift ist weiter unklar, ob die Verhandlung gegen die vier Angeklagten Nürettin G. (35), Tuna A. (55), Stevan R. (35) und Kristian S. (32) überhaupt vor der 13. Strafkammer des Bochumer Landgerichts fortgesetzt werden kann. Die Verteidigung hatte sämtliche Richter bereits am ersten Prozesstag als möglicherweise befangen abgelehnt. Eine Entscheidung über diese Anträge ist zwar inzwischen von einer anderen Strafkammer des Landgerichts getroffen worden. Wegen der neuen Anträge konnte sie aber bisher nicht verkündet werden.

Nachdem bekanntgeworden war, dass einer der Richter, die über die Befangenheit ihrer Kollegen entschieden haben, gleichzeitig auch Pressesprecher des Landgerichts ist, lehnten vier der acht Verteidiger auch diesen als möglicherweise voreingenommen ab. „Der Pressesprecher hat sich schon im Vorfeld des Verfahrens mannigfaltig geäußert“, hieß es.

Die Rechtsanwälte forderten das Gericht auf, bei allen bisher mit der Berichterstattung befassten Medien sämtliche Ton- und Schriftdokumente zu beschlagnahmen, in denen sich eine Äußerung dieses Richters befindet. Diese wollen die Verteidiger dann nach möglicherweise „parteiischen“ Aussagen durchforsten.

+++EIN SCHIEDSRICHTER SOLL 60.000 EURO ERHALTEN HABEN+++

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten Manipulationen bei insgesamt 32 Fußballspielen in Deutschland und dem europäischen Ausland vor. Sie sollen unter anderem Spieler und Schiedsrichter bestochen und anschließend hohe Wetten auf die verabredeten Spielausgänge platziert haben. Die dabei erlangten Wettgewinne beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund 1,6 Millionen Euro.

Die Verteidiger von Nürettin G. und Tuna A. hatten zu Beginn des Prozesses Geständnisse ihrer Mandanten angekündigt. Die Anwälte von Stevan R. und des ehemaligen Profi-Fußballers Kristian S. bezeichneten ihre Mandanten dagegen als unschuldig.

Der Prozess soll nun am 27. Oktober fortgesetzt werden. Darüber hinaus ist bisher lediglich der 28. Oktober als Verhandlungstag terminiert. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden können, werde man damit jedoch sicher nicht auskommen, teilte das Gericht mit.