Staatsanwalt und Verteidiger verzichten auf eine Revision. Hans-Jürgen S. verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Er ist bereits 65 Jahre alt.

Henstedt-Ulzburg/Kiel. Das Urteil "Lebenslänglich" für den fünffachen Frauenmörder Hans-Jürgen S. aus Henstedt-Ulzburg ist seit heute rechtskräftig. Seine Verteidiger Horst Schumacher und Sebastian Knops sowie die Staatsanwaltschaft Kiel haben angekündigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts einzulegen. Auch die Nebenkläger haben verzichtet. Dass sie eine Revision fordern würden, galt ohnehin als unwahrscheinlich. Die Angehörigen der Opfer hätten juristisch nur die Chance gehabt, den Schuldspruch "Mord", aber nicht das Strafmaß überprüfen zu lassen. Der Anwalt der Nebenkläger hatte jedoch selbst auf Mord plädiert.

Der 65-jährige S. wird damit seinen Lebensabend in einer Haftanstalt verbringen. In 15 Jahren wird erstmals geprüft, ob er entlassen werden kann. Das Schwurgericht hatte den Maurer am 8. Februar wegen fünffachen Mordes schuldig gesprochen. Er hatte fünf junge Frauen vergewaltigt und getötet. Die Taten liegen bereits Jahrzehnte zurück.

Vor der Urteilsverkündung waren noch unterschiedliche Bewertungen deutlich geworden. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe von weniger als 15 Jahren plädiert. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, S. wegen Mordes zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Wäre das Gericht dieser Forderung gefolgt, wäre der Mörder vermutlich nie wieder freigelassen worden. Die Strafkammer in der Landeshauptstadt hatte jedoch die besondere Schwere der Schuld verneint.

Lebenslänglich für fünffachen Serienmörder

Der Serienmörder aus der Nachbarschaft

Dieser Argumentation ist die Staatsanwaltschaft jetzt gefolgt. "Soweit die Strafkammer die von der Staatsanwaltschaft beantragte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verneint hatte, sind in der Urteilsbegründung Rechtsfehler, die eine Revision gerechtfertigt hätten, nicht erkennbar", sagte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. "Es handelt sich bei der Entscheidung der Kammer vielmehr um eine auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft vertretbare Bewertung auf Grundlage einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände."

Schumacher und Knops haben ausführlich mit ihrem Mandanten über das Urteil gesprochen. "Wir sind gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, keine Revision einzulegen", sagte Schumacher. S. sei bewusst, welch unermessliches Leid die Hinterbliebenen erlitten hätten. Ihm sei bewusst, dass sie die Emotionen nach der Tat im Prozess erneut durchleben mussten.

"Unser Mandant möchte sich bei den Hinterbliebenen öffentlich entschuldigen", sagte Verteidiger Horst Schumacher. "Auch wenn diese, was für ihn verständlich wäre, seine Entschuldigung nicht annehmen, hofft er, dass sein Entschuldigungsversuch ihnen hilft, nach Ende des Prozesses mit den damaligen schrecklichen Ereignisse abzuschließen."

Dass S. weitere ungeklärte Sexualmorde nachgewiesen werden können, gilt inzwischen als unwahrscheinlich. Die Polizei hat bundesweit zahlreiche Taten überprüft, konnte jedoch bislang keinen Hinweise auf Hans-Jürgen S. als Täter entdecken. Die Überprüfungen werden fortgesetzt, teilte die Polizei mit. "Wir sind noch nicht komplett durch", hieß es. Auch neue Hinweise würden noch abgearbeitet.