Rechtsextremismus-Experten der Polizei werden im ländlichen Raum präventiv tätig

Lüneburg/Ebstorf. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Schützenhaus in Ebstorf durch die Gilde an Privatpersonen für Feierlichkeiten verpachtet wird. Doch am vergangenen Wochenende staunten einige Gildemitglieder nicht schlecht, als zu einer vermeintlichen Geburtstagsparty eine Live-Band anrückte und rund 100 Personen - unter ihnen viele Glatzenträger erschienen, feierten und der sehr lauten Musik lauschten.

Obwohl kein Ton nach außen gedrungen war, hatte die Lüneburger Polizei Kenntnis von der Veranstaltung erlangt und war auch bald zur Stelle. Sie ordnete das Geschehen als rechts motiviertes Skinhead-Konzert ein. Da aber keine strafbaren Handlungen und auch keine Hinweise auf das Spielen verbotener Lieder vorlagen, gab es keinen Grund gegen die Veranstaltung einzuschreiten.

"Die Veranstaltung erreichte keine Öffentlichkeit und wurde in Ebstorf, mit Ausnahme der auf dem Schießstand anwesenden Gildemitglieder, nicht wahrgenommen", so die Polizei Lüneburg. Dennoch bleiben die Ordnungshüter wachsam. Und werden auch präventiv tätig.

"Rechtsextreme Konzerte gibt es in Deutschland landauf, landab. Etwa jede Woche findet irgendwo in der Republik eines statt", sagt der Lüneburger Kriminalkommissar Olaf Hose, ein Experte für Rechtsextremismus. Jährlich gebe es fünf bis zehn Skinhead-Konzerte in Niedersachsen. "Inzwischen gelingt es uns sehr gut, diese Konzerte im Ansatz zu verhindern", so Hose. Denn für die Rechten werde es immer schwieriger, Räumlichkeiten zu finden.

Das liegt auch an der Aufklärungsarbeit, die Kommissar Hose und seine Kollegen betreiben. So sprechen sie Gastwirte, Vereinsheimbetreiber und auch Landwirte an, informieren über Machenschaften und Vorgehensweisen im rechtsextremen Lager.

Skinhead-Konzerte werden konspirativ geplant und finden oft an entlegenen Orten statt; zumeist im ländlich-dörflichen oder kleinstädtischen Raum. "In der Szene ist es verbreitet, nur eine Handynummer weiterzugeben. Eine Ortsbesichtigung des zu mietenden Raums wird selten vorgenommen. Wenn doch, dann niemals von einen Glatzkopf", so Hose.

Gastwirte sollten gegenüber derartigen Kunden sensibel reagieren, auf ein persönliches Kennenlernen bestehen. Und im Zweifel den Ausweis verlangen, um sich weitergehend zu informieren. Dennoch gebe es immer noch Vermieter, die nach der Devise handelten: "Wenn die keinen Ärger machen und ich damit Geld verdienen kann, ist das für mich in Ordnung", sagt Hose.

Eingreifen kann die Polizei nur dann, wenn einen strafbare Handlung vorliegt, verbotenen Lieder gespielt, die Hakenkreuz-Fahne geschwungen oder der Hitler-Gruß gezeigt wird. Findet, wie so oft, ein Skinhead-Konzert als geschlossene Veranstaltung statt, von der nichts nach draußen dringt, "dann ist das vielleicht nicht schön, aber auch nicht strafbar", so der Lüneburger Experte für Rechtsextremismus.