Das Vorgehen des schleswig-holsteinischen Innenministeriums gegen den Rockerklub Hells Angels MC Charter Flensburg ist rechtens.

Schleswig. Der Verein Hells Angels MC Charter Flensburg bleibt verboten. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte das Vorgehen des Kieler Innenministeriums vom April 2010 am Dienstag. Eine Revision ließ der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht zu.

Der Anwalt der Hells Angels hatte zuvor während der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen. Dies führte dem Gericht zufolge aber nicht zur Erledigung des Verfahrens.

Nach wiederholten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen hatte der damalige Innenminister Klaus Schlie (CDU) Ende April 2010 sowohl die Flensburger Hells Angels als auch die Neumünsteraner Bandidos verboten. Das Innenministerium begründete das Verbot mit mehreren Straftaten von Klubmitgliedern. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Den letzten Punkt hob das Oberverwaltungsgericht allerdings auf. Die Straftaten der Mitglieder seien dem Klub jedoch zuzurechnen und prägten ihn, sagte der Vorsitzende Richter. Voraussetzungen für ein Verbot seien allein durch die Straftat des ehemaligen Chefs des Flensburger Vereins erfüllt.

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Dieser wurde im April 2011 vom Landgericht Flensburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im September 2009 einen verfeindeten Bandido mit seinem Wagen auf der A 7 zu Fall brachte. Der Motorradfahrer war bei dem Sturz lebensgefährlich verletzt worden. "Schon diese Straftat allein wäre aus Sicht des Gerichts ausreichend", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein persönliches Motiv sei in dem Fall nicht erkennbar. Kurz vor der Tat sei zudem organisiert worden, dass auch andere Mitglieder zum Ort des Geschehens fuhren. Entscheidend sei der gemeinsame Auftritt.

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Der Vertreter des Innenministers hatte zuvor einen Hilfsbeweisantrag gestellt, eine Flensburger Gastwirtin und einen Polizisten als Zeugen in dem Verfahren zu hören. Die Wirtin wirft den Hells Angels nach einem Bericht des "Flensburger Tageblatts" vor, fünf Jahre lang monatlich bis zu 3000 Euro Schutzgeld von ihr verlangt zu haben.

Der Anwalt der Hells Angels, Michael Karthal, warf den Behörden vor, von der Rockergruppe in der Öffentlichkeit "ein gewisses Bild zu zeichnen". Weil es sich bei dem Fall des Flensburger Charters um "das erste Verfahren in einer ganzen Reihe" handele, sei die Entscheidung für die anderen Fälle prägend. Das Verfahren ist nicht der einzige aktuelle Rechtsstreit wegen Verboten von Rockerklubs in Schleswig-Holstein. Für die Verhandlung über die Klage der Bandidos gegen das Verbot steht noch kein Termin fest. Ende Januar wurden die Kieler Hells Angels verboten. Auch sie klagen dagegen.

(dpa)