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In unserer Eigentümergemeinschaft besteht Uneinigkeit über die Sanierung der Fassade. Ein Teil der Eigentümer möchte neue Platten auf die unansehnlichen Platten installieren lassen, andere wiederum diese nur überstreichen, falls dies möglich ist. Wegen der Finanzierung der nicht unerheblichen Kosten besteht Uneinigkeit über die notwendige Mehrheit bei der Beschlussfassung. Handelt es sich um eine bauliche Veränderung? Und wie ermittelt man eigentlich eine ¾-Mehrheit: Nur anhand der anwesenden Eigentümer?

Nein, bei der sogenannten qualifizierten ¾-Mehrheit kommt es allein auf diejenigen Eigentümer an, die im Grundbuch eingetragen und stimmberechtigt sind. Nun zur Fassade: Ihrer Schilderung nach sind die vorhandenen Platten noch intakt, aber unansehnlich. Betroffen ist also nur die "Optik", weshalb man hier wohl weder von Modernisierung auf den Stand der Technik noch von modernisierender Instandsetzung ausgehen muss. Somit bleibt in der Tat nur die bauliche Veränderung, die auch bezüglich einer rein farblichen, optischen Umgestaltung der Fassade anzunehmen ist. Dieser Einordnung folgen auch die Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen (z. B. Kostenvoranschläge), die sich auf die bauliche Veränderung beziehen und keine ordnungsmäßige Verwaltung mehr darstellen. Dann ist ein einstimmiger Beschluss aller von der Maßnahme betroffenen Eigentümer notwendig. Was Ihre Frage nach der Lackierung der Platten angeht, sollten Sie sich an den Fachhandel wenden. Oder an die Experten des EnergieBauZentrums in Harburg.

Experte: Peter A. Lindemann ( petersson-partner.de )

Antwort auf "neue Fenster und Kostenerstattung"

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