Ernährungsberatung: Viele gesetzlichen Kassen bieten Kurse oder Beratung an (AOK, IKK). Die Privaten bieten diesen Service normalerweise nicht und kommen nicht für die Kosten auf. Gesprächstherapie: Keine Kassenleistung. Nur im Rahmen einer Psychotherapie bei einem anerkannten Therapeuten zahlt die Gesetzliche. Das gilt - mit Ausnahmen - auch für Private. Bewegung: Viele Gesetzliche bieten Sportkurse an. Private bieten diesen Service normalerweise nicht. Autogenes Training, Stressmanagement: Einige Kassen bieten Kurse in autogenem Training (AOK, IKK). Die TK hat Anti-Stress-Kurse für Kinder im Programm. Die Privaten übernehmen Kosten für autogenes Training oft nur, wenn es ein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut durchführt.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie von einem niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden. Das sind alle Ärzte, die ihre Leistungen über die Chipkarte der Patienten abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche privaten Kassen (DKV, Continentale) zahlen auch Verordnungen der Heilpraktiker.