Berlin. Die Grünen wollen eine Förderung von bis zu 80 Prozent für eine neue Heizung. Vor allem Geringverdiener sollen von ihr profitieren.
Die Pläne für ein neues Heizungsgesetz hatten die Bundesregierung einige Zeit beschäftigt. Die Grünen um Wirtschaftsminister Robert Habeck wollten im Hinblick auf Gas- und Ölheizungen ab 2024 strengere Auflagen als die Liberalen und die SPD. Am Ende haben sich die Ampel-Parteien aber auch ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) einigen können. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Solar- oder Solarthermie betrieben werden.
Förderung für Heizungstausch ab 2024: Bis zu 80 Prozent Zuschuss – unter einer Voraussetzung
Auch eine Wärmepumpe oder Pelletheizung kommt als regenerative Heizung infrage. Ebenso denkbar sind hybride Lösungen aus Gas und Heizöl mit einer rein regenerativen Technik. Der Wechsel auf Wärmepumpe und Co. soll aus der Staatskasse bezuschusst werden. Das Wirtschaftsministerium veröffentlichte vor einigen Wochen das geplante Förderkonzept – es sieht eine Grundförderung und mehrere Klima-Boni vor. Die Grünen im Bundestag haben jetzt aber ein neues Förderkonzept vorgelegt. Es sieht massive Zuschüsse für den Heizungstausch vor.
Geplant ist eine Förderung von bis zu 80 Prozent. Der Vorschlag geht weit über den der Bundesregierung hinaus. Die Grünen-Fraktion schlägt zusätzlich zu Grundförderung und Klima-Boni eine sozial gestaffelte Förderung vor. Diese könne insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten für eine neue Heizung tragen – die Voraussetzung: Die Heizung muss klimafreundlich sein. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge: "Menschen mit wenig Einkommen sollen mehr Förderung bekommen als diejenigen mit hohen Einkommen."
Das geplante Förderkonzept der Bundesregierung:
Förderkonzept ab 2024 | Summe der Förderung |
Grundförderung | Fördersatz von einheitlich 30 Prozent für alle |
Klimabonus (KB) | Je nach KB zwischen 10 und 20 Prozent |
Kreditförderung | Zuschüsse werden in Tilgungszuschuss integriert |
In der Steuer geltend machen | 20 Prozent von der Steuerlast abziehen |
Förderkonzept nach den Plänen der Grünen-Fraktion:
Förderkonzept ab 2024 | Summe der Förderung |
Grundförderung | Fördersatz von einheitlich 30 Prozent für alle |
Klimabonus (KB) | Je nach KB zwischen 10 und 20 Prozent |
Sozial gestaffelte Förderung | Orientiert sich am Einkommen – bis zu 80 Prozent denkbar |
Kreditförderung | Zinskonditionen und Zuschüsse orientieren sich am Einkommen |
In der Steuer geltend machen | 20 Prozent können von der Steuerlast abgezogen werden |
Grüne planen gestaffelten Zuschuss: Wer die volle Förderung für seine Heizung bekommen soll
Konkret sollen von der Maximalförderung von 80 Prozent der Gesamtkosten Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren. Der Fördersatz soll stufenweise sinken – je mehr das Einkommen steigt. Eigentümer mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 60.000 Euro sollen eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten bekommen können. Zudem wollen Die Grünen an der Kreditförderung für eine neue Heizung über die staatliche Förderbank KfW schrauben.
Genau wie die gestaffelte Förderung soll auch die Kreditförderung für den Heizungstausch nach sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Grünen-Politikerin Dröge: "Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger – je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt." Gerade Menschen mit wenig Einkommen sollen die Kreditlinien in Anspruch nehmen können – explizit werden Rentner genannt. Trotz der sozialen Staffelung ist jedoch mit deutlich höheren Ausgaben aus der Staatskasse zu rechnen.
Liberale zum Förderkonzept: FDP-Politiker nennt Renteneintrittsalter als einen Anknüpfungspunkt
Dröge jedenfalls ist vom Förderkonzept überzeugt – ihre Argumentation dazu: "Das ist eine gute Investition, um die Wärmewende sozialer und gerechter zu gestalten." Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten für den Steuerzahler machten die Grünen bislang keine Angaben. Das wiederum könnte zu Konflikten mit der FDP und Finanzminister Christian Lindner führen. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion – Daniel Föst – äußert sich zu den Plänen der Grünen diplomatisch.
Föst gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA): "Wir werden jetzt über die soziale Abfederung der Regelungen sprechen." Das werde im nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren passieren. "Wir brauchen eine schnelle und bürokratiearme Förderung." Niemand soll sein Eigenheim aus finanziellen Gründe für den Heizungstausch verkaufen müssen. "Das Renteneintrittsalter könnte da ein richtiger Anknüpfungspunkt sein." Neben der Förderung für eine neue Heizung sieht der FDP-Politiker aber noch an anderer Stelle Diskussionsbedarf.
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"Derzeit sind noch viele Punkte in den Gesetz, die den Heizungstausch unnötig teuer machen – wie etwa das Ausschließen bestimmter Technologien." Für die FDP ist die Wärmepumpe nicht die einzige Alternative zur klassischen Gas- oder Ölheizung. Die Liberalen sehen vor allem in der Wasserstofftechnologie viel Potenzial. Das Problem: Eine Heizung auf Wasserstoffbasis ist derzeit teurer als eine Wärmepumpe. Einige Gasheizungen können jedoch schon teilweise Gasgemische mit Wasserstoff nutzen.
Heizung | Kosten in EUR |
Ölheizung | ab ca. 8.000 |
Gasheizung | ab ca. 7.000 |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 |
Nah- und Fernwärme | ab ca. 5.000 |
Wasserstoffheizung | ab ca. 30.000 |
Solarthermie | ab ca. 10.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8000 bis 16.000 |
Erdwärmepumpe | 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung) |
Grundwasser-Wärmepumpe | 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung) |
Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.
Trotzdem raten Experten derzeit noch von Gasheizungen mit Wasserstoffanteil ab – der Grund ist das Gasnetz. Dieses ist noch nicht auf Gasgemische mit hohen Wasserstoffkonzentrationen ausgelegt. Auch die Nutzung einer Gasheizung über Biomethan erfüllt die geplanten Vorgaben. Das Problem hier sind die fehlenden Kapazitäten. Denn schon ab 2024 soll die 65-Prozent-Auflage greifen. Unabhängig davon greift in Deutschland eine Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen über 30 Jahre – ab 2024 soll die 65-Prozent-Vorgabe dazukommen.
Droht Verbot monovaltener Gas- und Ölheizungen ab 2024? Der aktuelle Stand der Gesetzgebung
Beschlossen ist aber noch nichts. Die Pläne für ein neues Heizungsgesetz sind aktuell ein Kabinettsentwurf. Der Bundestag kann die Pläne noch ändern oder sogar komplett kippen. Einzig die Austauschpflicht für alte Brennstoffheizungen greift schon. Diese sollten betroffene Eigentümer auch nicht aufschieben – die Einhaltung der Austauschpflicht wird kontrolliert. Allerdings gibt es 2023 noch einige Ausnahmen vom Heizungstausch. Betroffene sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls fachmännisch beraten lassen.