In einer Sitzung des Beratergremiums von Bundestag und Regierung sprachen sich Juristen und Mediziner für eine rechtliche Regelung aus.

Berlin. Im Streit um religiöse Beschneidungen von Jungen zeichnet sich im Deutschen Ethikrat eine Mehrheit für eine gesetzliche Erlaubnis mit Betäubungsvorschrift ab. In einer öffentlichen Sitzung des Beratergremiums von Bundestag und Bundesregierung sprachen sich am Donnerstag Juristen, Theologen und Mediziner für eine solche rechtliche Regelung aus. Auch der jüdische Vertreter im Ethikrat, der Medizinprofessor Leo Latasch, zeigte sich offen für lokale Betäubungen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) reagierte entsetzt.

+++ Zäpfchen gegen Schmerzen statt Tröpfchen süßer Wein +++

Latasch sowie das muslimische Mitglied im Ethikrat, der Mainzer Medizinethiker Ilhan Ilkilic, hoben die herausragende Bedeutung der Beschneidung im Verständnis beider Religionen hervor. Der Kölner Strafrechtsprofessor Wolfram Höflin plädierte für „eine Anerkennung der Beschneidung als Elternrecht“, allerdings unter der Bedingung, dass diese „fachgerecht“ und „schmerzvermeidend“ vorgenommen werde.

Latasch betonte, die Gabe von „Zäpfchen gegen Schmerzen“, betäubenden Salben sowie „Lokalanästhetika im Lendenbereich“ seien in Deutschland bei Beschneidungen bereits heute üblich. Er verwies zugleich darauf, dass es „keine einzige Untersuchung“ gebe, die nachweise, dass eine Beschneidung zu einem Trauma führe. Er zeigte sich überzeugt davon, dass das Bundesjustizministerium einen für Juden zustimmungsfähigen Vorschlag vorlegen werde.

Der Hamburger Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel betonte in der Sitzung, eine Beschneidung ohne Betäubung halte er „für rechtlich wie ethisch inakzeptabel“. Diese dürften nicht erlaubt werden. Er fügte hinzu, „ohne Anästhesie ist eine Beschneidung nicht nur schmerzhaft, sondern qualvoll“. Aus seiner Sicht wäre nur eine Vollnarkose „wirklich effizient“. Diese sei aber nach einhelliger medizinischer Überzeugung für Neugeborene zu gefährlich sei. Merkel äußerte sich grundsätzlich skeptisch zu einem Recht auf frühkindliche Beschneidung. Er warnte vor einem „jüdisch-muslimischen Sonderrecht“ und einem „Sündenfall des Rechtsstaates“.

Der Ärzteverband BVKJ sprach von einem Skandal. „Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit haben bei der heutigen Entscheidung offenbar keine Rolle gespielt“, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Das erst im Januar in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz schütze muslimische und jüdische Kinder nicht. „Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ist offenbar zweitrangig. Das ist ein Skandal“, sagte Hartmann weiter.

Umstrittenes Gerichtsurteil

Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Das Bundesjustizministerium will im Auftrag des Bundestages im Herbst eine Gesetzesinitiative vorlegen, die religiöse Beschneidungen unter Auflagen erlaubt. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte am Mittwoch für eine „angemessene Betäubung bei der Beschneidung“ plädiert.

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der evangelische Theologe Peter Dabrock, forderte ebenfalls „nachgewiesen wirksame schmerztherapeutische Maßnahmen“. Zugleich bemängelte er, dass die öffentliche Debatte „wenig bis kein Verständnis“ für die „existenzielle Bedeutung von Religion“ zeige. In einem dapd-Interview verlangte er, die vom Bundestag angestrebte gesetzliche Regelung müsse „einen Ausgleich zwischen medizinischen und rituellen Erfordernissen“ schaffen.

Der ehemalige Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Altbischof Wolfgang Huber, warb im ZDF dafür, die Frage eines Betäubungsgebotes wie eine rechtliche Regelung überhaupt „in Ruhe zu diskutieren“. Ein Ausweg aus dem Streit „wäre, sicherzustellen, dass die Belastung für das Kind so gering wie möglich ist“. Das Ethikratsmitglied mahnte zugleich, man könne sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, wenn sich jüdische Eltern dem religiösen Gebot der Beschneidung verpflichtet fühlten.