Die Stimmen für eine rechtliche Regelung mit Betäubungsvorschrift häufen sich. Der im Ethikrat vertretene Strafrechtler Reinhard Merkel sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, eine solche Verpflichtung werde man auch der jüdischen Religionsgemeinschaft zumuten müssen.

Berlin. Vor einer Beratung des Ethikrats über religiöse Beschneidungen von Jungen mehren sich die Stimmen für eine rechtliche Regelung mit Betäubungsvorschrift. Der im Ethikrat vertretene Strafrechtler Reinhard Merkel sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, eine solche Verpflichtung werde man auch der jüdischen Religionsgemeinschaft zumuten müssen. Der Experte wies darauf hin, dass es sich bei der geplanten Regelung zwar um ein religiöses Sonderrecht handele. Es gehe aber „ganz primär“ um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.

Auch der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, sprach sich in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd für „nachgewiesen wirksame schmerztherapeutische Maßnahmen“ bei einer Beschneidung aus. Dagegen regt sich bislang von jüdischer Seite Widerspruch.

Der Ethikrat beschäftigt sich am (heutigen) Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen. Mehrere Ratsmitglieder wollen in Referaten strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung in den Blick nehmen und im Plenum zur Diskussion stellen. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Unter Juden und Muslimen sorgte das Urteil weltweit für Kritik und Verunsicherung.

Der ehemalige Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Altbischof Wolfgang Huber, warb im ZDF-„Morgenmagazin“ dafür, diese Frage „in Ruhe zu diskutieren“. Ein Ausweg aus dem Streit „wäre, sicherzustellen, dass die Belastung für das Kind so gering wie möglich ist“. Huber mahnte zugleich, man könne sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, wenn sich jüdische Eltern dem religiösen Gebot der Beschneidung verpflichtet fühlten.

Das Bundesjustizministerium hatte am Mittwoch angekündigt, im Auftrag des Bundestags im Herbst einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte ebenfalls für eine „angemessene Betäubung bei der Beschneidung“ plädiert.

Vizevorsitzender des Ethikrates sieht Kompromissmöglichkeit

Dabrock betonte, ein Kompromiss im Beschneidungsstreit sei möglich. Die vom Bundestag angestrebte gesetzliche Regelung müsse „einen Ausgleich zwischen medizinischen und rituellen Erfordernissen“ schaffen. Dabrock betonte, das Urteil des Kölner Landgerichts zu religiösen Beschneidungen sei „unglücklich und unsensibel“. Die Debatte der vergangenen Wochen zeige, dass „der Rechtsfrieden massiv angegriffen ist“. In der Urteilsbegründung werde die „existenzielle Bedeutung von Religion überhaupt nicht geachtet“.

Das Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland, Leo Latasch, zeigte sich unterdessen entsetzt über das Diskussionsniveau beim Thema Beschneidung. Ihn habe „völlig überrascht“, wie massiv „offener Antisemitismus und offener Antiislamismus“ zu Tage getreten seien, sagte Latasch in einem dapd-Interview. Zahlreiche Äußerungen in E-Mails, Briefen und in Blogs seien „richtig unter die Gürtellinie“ gegangen. Unter anderem seien alte Ressentiments wie das des Kinderschänders wiederbelebt worden.

Latasch, der ebenfalls Mitglied Ethikrates ist, sagte, das Beschneidungsgebot sei „substantiell“ für die jüdische Religion. Der Medizinprofessor unterstützte den Vorschlag des israelischen Oberrabbiners, Yona Metzger. Danach könnte in Deutschland ein jüdischer Beschneider, ein sogenannter Mohel, von Ärzten ausgebildet werden. Die Fähigkeiten eines Beschneiders ärztlich prüfen zu lassen, sei „selbstverständlich“ ein gangbarer Weg, sagte Latasch. „Wir wären die letzten, die sagen, Nein, das lassen wir nicht zu“, fügte das Zentralrat-Direktoriumsmitglied hinzu.

(dapd)