Nach Diskussionen um Urteil des Kölner Landegerichtes schaltet sich jetzt Familienministerin in die Debatte um Beschneidungen ein.

Berlin/Bielefeld. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat Bedingungen genannt, unter denen eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen künftig zulässig sein soll. Dazu gehöre die Betäubung ebenso wie die Frage, ob die Beschneidungen nur unter Aufsicht eines Arztes beziehungsweise durch einen Arzt vorgenommen werden dürfen, erklärte die Ministerin am Dienstag in Berlin. Auch müsse die Genitalverstümmelung an Mädchen ausgeschlossen sein.

+++Rabbiner wollen an Beschneidung festhalten+++

Schröder räumte ein, eine rechtliche Klarstellung sei nötig. Eine verantwortungsvolle rituelle Beschneidung müsse in Deutschland weiter möglich sein. „Aber ich sage auch ganz deutlich: Die Rechte der Kinder stehen hier nicht hinten an“, sagte die CDU-Politikerin.

+++Bundesregierung will religiöse Beschneidungen regeln+++

Die Vizepräsidentin des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch, mahnte eine schnelle Regelung an, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Knobloch, die auch Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, stellte im Bielefelder „Westfalen-Blatt“ (Mittwochausgabe) zugleich klar: „Ich bin nicht bereit, nur ein Jota jüdischer Identität aufzugeben.“ Die Auswirkungen einer Beschneidung entsprechen nach Darstellung von Knobloch „eher einer Impfung als einer Amputation, womit rüde Kritiker sie gerne vergleichen“.