Er muss sich für den Mord an 27 900 Juden verantworten. Die Anklage gegen John Demjanjuk wurde zur Verhandlung zugelassen

München. Dem Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk steht rechtlich nichts mehr im Wege. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, wurde die Anklage gegen den 89-Jährigen unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Prozesstermine wurden aber noch nicht bestimmt. „Die Hauptverhandlung soll voraussichtlich Anfang November beginnen“, teilte das Gericht mit.

Die Anklage wirft Demjanjuk Beihilfe zum Mord an 27 900 Juden im Vernichtungslager Sobibor vor. Der gebürtige Ukrainer soll 1943 als KZ-Aufseher direkt an der Tötung dieser Menschen beteiligt gewesen sein. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe. Er war im Mai aus den USA nach Deutschland abgeschoben worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ärzte erklärten ihn für verhandlungsfähig, wenn der Prozess höchstens drei Stunden täglich dauere.