Mehr als 30 Jahre hat John Demjanjuk, der als KZ-Wächter an NS-Gräueltaten beteiligt gewesen sein soll, die Justiz in mehreren Ländern beschäftigt.

Ein Überblick über das juristische Hin und Her, das Demjanjuks Auslieferung nach Deutschland voranging:

  • 1952: Demjanjuk reist in die USA ein. Er gibt an, den Weltkrieg als Kriegsgefangener in einem Lager verbracht zu haben. Seinen Vornamen ändert er von Iwan in John, später nimmt er die US-Staatsbürgerschaft an.
  • 1977: Holocaust-Überlebende identifizieren Demjanjuk als „Iwan den Schrecklichen“, der im Vernichtungslager Treblinka die Gaskammern bedient haben soll.
  • 1981: Ein US-Gericht urteilt, Demjanjuk sei tatsächlich der berüchtigte „Iwan“ und entzieht ihm die US-Staatsbürgerschaft.
  • 1986: Die US-Behörden liefern den Staatenlosen an Israel aus. Dort wird er 1988 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt.
  • 1993: Der Oberste Gerichtshof in Israel hebt die Verurteilung auf, nachdem neu zugängliche Dokumente des sowjetischen Geheimdiensts KGB einen anderen KZ-Wächter als „Iwan den Schrecklichen“ identifizieren.
  • 1998: Demjanjuk erhält seine US-Staatsbürgerschaft zurück. Die Wiedereinbürgerung wurde möglich durch ein Gerichtsurteil, demzufolge die US-Justiz im Verfahren gegen Demjanjuk entlastende Beweise zurückgehalten habe.
  • 2002: Ein US-Gericht entzieht Demjanjuk erneut die Staatsbürgerschaft. Ein Richter kommt zu dem Schluss, dass Demjanjuk in mehreren NS-Konzentrationslagern tätig war.
  • 2005: Ein US-Gericht urteilt, dass Demjanjuk an ein anderes Land ausgeliefert werden dürfe. Demjanjuk verbleibt zunächst in den USA, dem Richterspruch folgen langwierige Berufungsverfahren.
  • 2008: Das Oberste Gericht in Washington weist Demjanjuks Antrag auf Aufhebung der Abschiebegenehmigung zurück.
  • 11. März 2009: Das Amtsgericht München erlässt Haftbefehl gegen Demjanjuk. Dieser soll sich in Deutschland wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden verantworten.
  • 10. April 2009: Demjanjuk unterliegt mit seinem Versuch, die Abschiebung gerichtlich auszusetzen.
  • 14. April: Demjanjuk entgeht seiner Abschiebung um Haaresbreite. US-Beamte hatten ihn bereits in Gewahrsam genommen, als ein US-Berufungsgericht in letzter Minute den einstweiligen Stopp des Verfahrens anordnet. Demujanjuk darf zunächst nach Haus zurückkehren.
  • 16. April: Die US-Justiz unterbricht das Abschiebungsverfahren für einige Tage, Demjanjuk wird eine Frist für eine gründliche ärztliche Untersuchung eingeräumt. Später attestieren die Ärzte, dass ihm ein Flug nach Deutschland mit entsprechender medizinischer Versorgung zugemutet werden kann.
  • 1. Mai: Demjanjuk muss vor Gericht erneut eine Niederlageeinstecken, als ein Berufungsgericht in Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio seinen Antrag auf Stopp des Abschiebungsverfahrens ablehnt.
  • 7. Mai: Ein weiterer Antrag Demjanjuks, diesmal vor dem Obersten Gerichtshof der USA, scheitert, mit dem er seine Abschiebung verhindern wollte.
  • 11. Mai: Auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg scheitert ein Antrag Demjanjuks, um seine Abschiebung zu verhindern. Derweil wird Demjanjuk zu Hause in Seven Hills in Ohio abgeholt und in ein Flugzeug Richtung München gesetzt: Die Maschine startete Montagabend um 19.13 Uhr Ortszeit (Dienstag 01.13 Uhr MESZ) nach Deutschland, wo er im Laufe des Dienstags erwartet wurde.