Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden gegen den Münchner Demjanjuk-Prozess abgewiesen. Damit kann die Verhandlung beginnen.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk endgültig frei gemacht. Das Karlsruher Gericht wies am Mittwoch zwei Verfassungsbeschwerden ab. Der 89-Jährige wollte damit den Ende November beginnenden Prozess vor dem Landgericht München II stoppen und zudem seine Freilassung aus der Untersuchungshaft durchsetzen. Nach den Worten der Karlsruher Richter ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts zur Eröffnung des Verfahrens schon deshalb unzulässig, weil solche prozessualen Zwischenentscheidungen nicht unmittelbar beim Verfassungsgericht angegriffen werden können. (Az: 2 BvR 2331/09 u. 2332/09 – Beschlüsse vom 15. u. 16. Oktober 2009)

Der Prozess gegen Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen soll am 30. November beginnen. Für das Verfahren sind vorerst 35 Tage bis Mai 2010 angesetzt. Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen bei der Ermordung von mindestens 27900 Juden in den Gaskammern geholfen zu haben. Der 89-Jährige sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Hauptbeweismittel der Anklage ist ein SS- Dienstausweis mit der Nummer 1393. Zudem geht aus einer Liste von März 1943 hervor, dass Demjanjuk damals nach Sobibor verlegt wurde.