Nach verschiedenen Urteilen wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Kinder unter 14 erhalten als Hartz-IV-Leistung pauschal 60 Prozent der Regelsätze für erwachsene Alleinstehende.

Karlsruhe. Deutschlands höchste Richter nehmen sich der statistisch Ärmsten im Lande an. Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Höhe der Hartz-IV-Sätze mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie das Gericht mitteilte, verhandelt der Erste Senat am 20. Oktober unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier darüber (Aktenzeichen 1 BvL 1/08, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).

Es geht um drei Vorlagen des Bundessozialgerichts (BSG) und des Hessischen Landessozialgerichts. Die Fachgerichte schätzten insbesondere die Hartz-IV-Sätze für Kinder als zu niedrig ein. Nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts decken die Bezüge nicht das Existenzminimum der Kinder. Auch das Bundessozialgericht bemängelt, dass die Hartz-IV-Zahlungen für Kinder unter 14 Jahre pauschal auf 60 Prozent der Regelsätze für erwachsene Alleinstehende festgesetzt wurden. Das sei nicht tragfähig.

Zum Zeitpunkt dieser Urteile erhielten Kinder unter 14 Jahren Hartz-IV-Regelleistungen von 207 Euro im Monat. Zum 1. Juli wurden die Sätze auf 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige erhöht. Das entspricht 60 beziehungsweise 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene von jetzt 359 Euro im Monat. Ab August 2009 werden Schulkindern zusätzlich 100 Euro im Jahr gewährt. Die Sozialgerichte sehen aber auch eine Verletzung des Gleichheitssatzes, weil die Kinder von Sozialhilfeempfängern höhere Leistungen erhielten.

Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden erfahrungsgemäß frühestens etwa drei Monate nach einer mündlichen Verhandlung verkündet. Mit der Entscheidung zu den Hartz-IV-Sätzen ist also wahrscheinlich erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.

Das Erwerbslosenforum Deutschland wirft unterdessen den deutschen Parteien Ignoranz beim Thema Mangelernährung durch Hartz IV vor. Eine erste Auswertung der bundesweiten Kampagne gegen Mangelernährung habe ergeben, dass sich kein Abgeordneter ernsthaft damit auseinandersetze, kritisierte Sprecher Martin Behrsing. Der Hartz-IV-Regelsatz reiche bei gesunder Ernährung täglich nur für 1580 Kalorien. Ein Erwachsener benötige aber 2550 Kalorien pro Tag.

Das Erwerbslosenforum kritisierte, im derzeitigen Satz von 359 Euro monatlich seien für Ernährung und nicht-alkoholische Getränke täglich nur 3,94 Euro vorgesehen.