Muslime sehen sich in ihrer Relegionsfreiheit eingeschränkt. Kölner Gericht hatte die Beschneidung als Körperverletzung gewertet.

Köln. Die einen nennen es Körperverletzung, die anderen Religionsfreiheit: Nach dem umstrittenen Kölner Urteil zur Beschneidung fordern die islamischen Verbände in Deutschland und türkische Migrantenorganisationen eine gesetzliche Regelung. Der Bundestag solle möglichst rasch die entstandene Rechtsunsicherheit beheben, heißt es in einer Stellungnahme der Verbände, die am Mittwoch in Köln vorgestellt wurde. Der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Ali Kizilkaya, nannte den Gerichtsentscheid einen Rückschlag für die Religionsfreiheit.

"Das Urteil verachtet die Religionsfreiheit und nimmt keinerlei Rücksicht auf die seit Jahrtausenden weltweit durchgeführte Praxis in unterschiedlichen Religionen“, kritisieren die 19 Organisationen. Außerdem fördere die Entscheidung des Landgerichts die Diskriminierung. Wer die religiöse Beschneidung von Jungen als rechtswidrige Körperverletzung ansehe, verkenne, dass diese Tradition keine Bedrohung für die Gesundheit darstelle. Die menschliche Gesundheit habe in allen Religionen Vorrang.

+++Kritik an Urteil zu Beschneidungen weitet sich aus+++

"Das Beschneidungsurteil trifft sowohl fromme Muslime als auch säkulare Muslime“, sagte Kizilkaya. Die Beschneidung von Jungen sei nicht nur eine religiöse Pflicht, sondern auch eine wichtige Tradition. Nach seinen Worten wissen die Islam-Verbände derzeit nicht, was sie muslimischen Eltern raten sollten. "Wir wollen auch keinen Beschneidungstourismus ins Ausland“, sagte Kizilkaya, der dem Islamrat vorsteht.

Der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime ergänzte, dass die islamischen Organisationen in dieser Frage mit dem Zentralrat der Juden an einem Strang zögen. Auch viele Kirchen hätten sich mit den Muslimen solidarisch gezeigt.

Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet, weil ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff nicht dem Kindeswohl entspreche. Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit stehe über dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Begrüßt wurde das Urteil von Ärzteverbänden.