Verena Becker setzte sich laut Richter vehement für eine schnelle Umsetzung des Attentats auf Siegfried Buback ein. Sie stritt jede Beteiligung ab.

Stuttgart. Im wohl letzten großen RAF-Prozess ist die frühere Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die heute 59-Jährige habe die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Freitag. Die tödlichen Schüsse habe sie jedoch nicht abgegeben.

Mit dem Urteil blieb das Oberlandesgericht Stuttgart knapp unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Von der Strafe gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten. Beckers Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Die Ex-Terroristin hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten.

Becker verfolgte die Urteilsbegründung aufmerksam und ohne größere Regung. Ob und wie lange die 59-Jährige tatsächlich noch ins Gefängnis muss, entschied das Gericht nicht. Unter Umständen ist eine vorzeitige Entlassung bereits nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit möglich; zudem saß Becker bereits vor Prozessbeginn rund vier Monate lang in Untersuchungshaft, was anzurechnen ist.

+++ Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt +++

Den Vorwurf der Beihilfe zum Buback-Mordanschlag begründete der Vorsitzende Richter im Wesentlichen damit, dass Becker an einem Vorbereitungstreffen der RAF-Mitglieder in den Niederlanden teilgenommen habe. Dort sei die Entscheidung für den Anschlag getroffen worden. "Die Angeklagte (...) setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse", sagte Wieland. Becker habe eine "führende Rolle" innerhalb der Gruppe gehabt. Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf Aussagen des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock.

Es sei ein "außergewöhnliches Verfahren" gewesen, an das hohe Erwartungen geknüpft gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter. "Diesen konnte das Verfahren nur zum Teil genügen." Der Prozess habe gezeigt, "dass die Tataufklärung nach mehr als 30 Jahren stark eingeschränkt ist". Zahlreiche Zeugen seien gestorben oder hätten keine genaue Erinnerung mehr.

+++ Verurteilt: Vier Jahre Haft für RAF-Terroristin Verena Becker +++

Michael Buback, der Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abgefeuert habe. Anschließend sei sie bei den Ermittlungen von höherer Stelle geschützt worden. Dies sei nicht haltbar, sagte Wieland. Wer behaupte, es habe Manipulationen gegeben, "nimmt Wertungen unter einem sogenannten Tunnelblick vor". Becker habe zwar während ihrer Haftzeit Anfang der 80er-Jahre Informationen an den Verfassungsschutz gegeben. Dafür habe sie Geld und Vorteile im Strafvollzug bekommen. Wieland: "Weitergehende Vorwürfe sind nicht haltbar."

Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Becker-Verfahren an 96 Verhandlungstagen nicht klären. Nach der Beweisaufnahme "kann der Angeklagten eine unmittelbare Beteiligung an dem Anschlag nebst der anschließenden Flucht nicht nachgewiesen werden", sagte Wieland. Am 3. Mai 1977 waren Verena Becker und Günter Sonnenberg in Singen festgenommen worden. Nach der Schießerei bei der Festnahme wurde sie wegen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im September 1989 begnadigte sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker.