Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Buback verurteilt werden.

Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt. Becker habe sich wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 strafbar gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten.

Becker habe bei der Entscheidung für das Attentat einen entscheidenden Tatbeitrag geleistet, so die Anklagevertreterin. Sie habe bei einem Vorbereitungstreffen mit anderen RAF-Mitgliedern auf eine baldige Ausführung des Mordanschlags gedrungen und damit andere Terroristen beeinflusst. An der unmittelbare Ausführung des Anschlags am 7. April 1977 sei Becker jedoch nicht beteiligt gewesen. Insgesamt sei ihr Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung und deshalb als Beihilfe zu werten.

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Bei der Strafvollstreckung sei zu berücksichtigen, dass Becker bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt habe. Es dürfe Becker kein Nachteil entstehen, dass die Beteiligung am Anschlag auf Buback nicht bei ihrer früheren Verurteilung mit einbezogen wurde. Deshalb sollten zwei Jahre der Strafe bereits als verbüßt gelten. Dennoch würde der Antrag bedeuten, dass die 59-Jährige nochmals in Haft müsste; eine Aussetzung zur Bewährung wäre nicht möglich. (dpa)