„Ich habe kein Interesse, jetzt noch jemanden in Haft zu bringen.“ Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts sagt erneut aus.

Stuttgart. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist der Sohn des Ermordeten und Nebenkläger Michael Buback als Zeuge vernommen worden. Buback sagte vor dem Oberlandeslandesgericht (OLG) Stuttgart mit Blick auf die Angeklagte: „Ich habe kein Interesse, jetzt noch jemand in Haft zu bringen. Uns Angehörige interessiert ausschließlich die Wahrheit.“ Deshalb sei eine „restlose Aufklärung“ des Verbrechens von 1977 erforderlich.

Als Buback das sagte, applaudierten Zuschauer im Saal, darunter auch Corinna Ponto, die Tochter des ebenfalls von RAF-Terroristen ermordeten Bankiers Jürgen Ponto. Buback ist auch nach mehr als einjähriger Beweisaufnahme weiterhin der Überzeugung, dass diejenigen RAF-Terroristen, die für die Tat verurteilt wurden, „nicht auf dem Motorrad saßen“, von dem aus die Todesschüsse auf Buback und seine zwei Begleiter abgefeuert wurden. Bislang wurden Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wegen des Buback-Attentats als Mittäter verurteilt. Unklar ist weiterhin, welches RAF-Mitglied vom Soziussitz des Motorrads die tödlichen Schüsse abgab. Buback verdächtigt Becker, während die Bundesanwaltschaft in der 59-Jährigen lediglich eine Mittäterin sieht.

Das Gericht vernimmt Buback als Zeugen, um zu klären, ob er möglicherweise andere Zeugen im Sinne seiner Überzeugung „beeinflusst“ hat. Dies wies Buback vehement von sich.

Jetzt sollen noch der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, und der ehemalige BfV-Chef Richard Meier als Zeugen vernommen werden. Das beantragte Nebenkläger Buback. Die Zeugen sollen Anhaltspunkte dafür geben, dass Verena Becker selbst im April 1977 seinen Vater erschossen hat, und anschließend bei den Ermittlungen geschützt wurde, weil sie mit Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Die Bundesanwaltschaft widersprach den Beweisanträgen. Die Thesen der Nebenklage stünden „in krassem Widerspruch zu den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme“, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger. (dapd/dpa)