Erwachsene sollen fünf Euro mehr im Monat bekommen. Die Sätze für Kinder und Jugendliche steigen nicht. Die Regelungen im einzelnen:

Berlin. Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition die Hartz-IV-Reform verabschiedet. Erwachsene sollen fünf Euro mehr im Monat bekommen. Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen nicht, werden aber durch ein Bildungspaket ergänzt.

Der Bundesrat muss dem Gesetz am 17. Dezember noch zustimmen. Schwarz-Gelb fehlt zur Mehrheit in der Länderkammer eine Stimme. Auch wenn das Gesetz nicht zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann, sollen die 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher in Deutschland die erhöhten Leistungen ab Januar 2011 erhalten.

Die Regelungen im einzelnen:

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2011 pro Monat 364 statt bisher 359 Euro. Hinzu kommen, wie bisher, die Kosten für Miete und Heizung. Ehe- oder Lebenspartner bekommen je 90 Prozent des Regelsatzes, das sind 328 Euro.

Die Leistungen für Erwachsene über 25 Jahren , die mit anderen in einem Haushalt leben, werden von 100 auf 80 Prozent des Regelsatzes gekürzt, das entspricht 291 Euro im Monat. Dies trifft insbesondere behinderte Menschen, die weiter bei ihren Eltern leben.

Die Hartz-IV-Sätze für Kinder werden nicht erhöht. Sie betragen 215 Euro für Kinder unter sechs Jahren, 251 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren und 287 Euro für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Junge Erwachsene bis 25 Jahre erhalten 291 Euro, sofern sie noch bei den Eltern leben. Gründen sie einen eigenen Haushalt, bekommen sie 364 Euro plus Miete und Heizung.

Die Regelsätze werden in den nächsten Jahren anhand der Preis- und der Nettolohnentwicklung erhöht, wobei die Preise zu 70 Prozent und die Nettolöhne zu 30 Prozent in die Berechnungen eingehen. Bisher richten sich die Anpassungen nach der Rentenentwicklung. Alle fünf Jahre werden die Regelsätze neu berechnet.

Die Zusammensetzung der Ausgabenposten , aus denen der Regelsatz errechnet wird, ist geändert worden. Tabak und Alkohol sind gestrichen, ebenso Ausgaben für die chemische Reinigung oder Gartengeräte. Für Internet und Nahverkehr wurden höhere Ausgaben als bisher berücksichtigt.

Kinder und Jugendliche erhalten Geld und Sachleistungen für Bildung und Teilhabe. Das gilt auch für Kinder aus Geringverdienerfamilien, die den Kinderzuschlag beziehen.

Wie bisher werden weiter 100 Euro pro Schuljahr für Schulsachen gezahlt, 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Halbjahr. Wenn die Versetzung eines Kindes gefährdet ist, sollen Nachhilfestunden bezahlt werden. Eintägige Schulausflüge werden erstattet bis zu 30 Euro im Jahr. Kinder, die in der Schule oder im Kindergarten essen, bekommen einen Zuschuss zum Mittagessen. Einen Euro pro Tag müssen die Eltern selbst bezahlen.

Für Vereinsbeiträge oder Musikunterricht und andere Freizeitaktivitäten erhalten Kinder und Jugendliche rund zehn Euro pro Monat. Das Geld wird von den Jobcentern oder Kommunen direkt an die Anbieter überwiesen. Möglich sind auch Gutscheine oder eine Abrechnung über Chipkarten. Die monatlichen Fahrtkosten für Schüler werden übernommen. Städte und Landkreise erhalten die Möglichkeit, Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu pauschalieren. Die Hartz-IV-Empfänger bekommen dann eine Pauschale, nicht, wie heute, die tatsächlichen Mietausgaben erstattet. Je nach Miethöhe kann dies für die Betroffenen günstiger oder ungünstiger sein. Von Juli 2011 an sollen sich die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger minimal verändern. Wer zwischen 800 und 1.000 Euro im Monat hinzuverdient, kann davon bis zu 20 Euro mehr behalten als bisher. Für alle anderen ändert sich nichts.