17 Sicherheitsverwahrte hatten das Essen für bessere Bedingungen für ihre Unterbringung in der hessischen Anstalt verweigert.

Wiesbaden/Schwalmstadt. 17 frühere Schwerverbrecher in Hessen haben mit einem Hungerstreik Verbesserungen bei ihrer Unterbringung erreicht. Die Sicherungsverwahrten im Gefängnis im Schwalmstadt erreichten am Montag in einem Gespräch mit dem hessischen Justizministerium Verbesserungen für ihre Unterbringung. Um das Treffen zu erzwingen, hatten die Männer nach eigenen Angaben fast zwei Wochen lang keine Nahrung zu sich genommen, den Hungerstreik aber am Sonnabend abgebrochen. Dies war die Bedingung des Ministeriums für das Gespräch.

Wie das Ministerium mitteilte, sollen für die Sicherungsverwahrten unter anderem die Besuchsmöglichkeiten und Aufschlusszeiten der Zellen verbessert werden. Auch soll der Empfang von Paketen vereinfacht werden. An diesen Möglichkeiten werde im Ministerium aber bereits seit dem Sommer gearbeitet, betonte Ministeriumssprecherin Dagmar Döring.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung in Deutschland als zusätzliche Strafe angesehen. Die Sicherungsverwahrten haben ihre Strafe verbüßt, aber die Bevölkerung soll vor besonders gefährlichen Tätern geschützt werden.

Das Gespräch sei in „sachlicher und konstruktiver Atmosphäre“ geführt worden, sagte Staatssekretär Rudolf Kriszeleit (FDP). Außer den Ministeriumsvertretern und den 17 Sicherungsverwahrten, die den Hungerstreik bis zuletzt durchgehalten hatten, waren bei dem Treffen auch noch die Anstaltsleitung sowie ein evangelischer und ein katholischer Seelsorger dabei. Das Ministerium habe den Eindruck gewonnen, dass das Gespräch auch vonseiten der Sicherungsverwahrten als konstruktiv aufgenommen worden sei, sagte Döring.

Vom 1. bis zum 13. November hatten 17 der 34 früheren Gewaltverbrecher in dem nordhessischen Gefängnis mit dem Hungerstreik protestiert. Sie fordern unter anderem unbeschränkte Telefonverbindungen, angemessenen Wohnraum und die Abschaffung „strafhaftähnlicher Restriktionen“. Kriszeleitsagte: „Wir sind gerne bereit, vernünftige Vorschläge der Verwahrten in unsere Überlegungen einzubeziehen, wenn diese in angemessener Form unterbreitet werden.“

Ziel einer Neuregelung, an der laut Ministerium bereits seit Monaten länderübergreifend gearbeitet wird, sei es, das sogenannte Abstandsgebot zwischen Sicherungsverwahrung und Strafhaft stärker zum Ausdruck zu bringen. Häftlinge sollen von den Sicherungsverwahrten besser räumlich getrennt werden, entweder in Gebäudeteilen oder sogar in abgegrenzten Gebäuden. „Dabei sind kleinere Wohngruppen mit größeren Zimmern und individuelleren Ausstattungsmöglichkeiten für die Verwahrten ebenso denkbar wie eine großzügigere Nutzung des Freigeländes“, betonte Kriszeleit.