Der Regelsatz für Jugendliche soll nicht steigen. Ausgaben für Alkohol sollen aus der Berechnung herausgenommen werden.

Berlin. Der Hartz-IV-Regelsatz soll um fünf Euro auf maximal 364 Euro erhöht werden - so der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) . Zur Zeit tagen die Koalitionäre von Union und FDP in Berlin, um über die Anpassung der Regelsätze zu entscheiden. Das sagte der FDP-Verhandlungsführer Heinrich Kolb der Nachrichtenagentur dpa.

Der Regelsatz für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren soll demnach nicht verändert werden. Diese bekommen bislang 80 Prozent des Regelsatzes, 287 Euro. Ob und wie der Regelsatz für jüngere Kinder verändert wird, war zunächst offen. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor allem die Berechnungsmethode für die Leistungen für Kinder bemängelt.

Für Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen pro Jahr 620 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden – darin eingeschlossen sind 120 Millionen Euro für Mittagessen.

Alkohol und Tabak sollen nach den Plänen von der Leyens aus der Berechnung des Grundbedarfs herausgenommen werden. Der Bedarf für alkoholfreie Getränke sei dafür im Gegenzug in der entsprechenden Größenordnung gegengerechnet worden. Auch ein Internet-Zugang soll künftig berücksichtigt werden.

Kolb begrüßte die Vorschläge von der Leyens. Es handele sich erstmals um ein transparentes Verfahren, bei dem der Bedarf der Hartz-IV-Empfänger konkret festgestellt worden sei. Auch die Teilhabe der Kinder an Bildungsangeboten sei zu begrüßen.