Keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen: Oberst Georg Klein hatte den US-Luftschlag gegen die entführten Tanklaster in Afghanistan befohlen.

Berlin. Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Bombardements zweier Tanklaster in Kundus einleiten. Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen getötet oder verletzt worden, darunter vermutlich etliche Zivilisten.

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages befasst sich mit den Vorfällen. Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) musste zurücktreten. Im Laufe der Aufarbeitung waren auch Jungs Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Kritik geraten.