Auch wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, sollen grundsätzlich beide Elternteile automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Berlin/Passau. Die schwarz-gelbe Koalition will das Sorgerecht lediger Väter für ihre Kinder stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, wie ein Sprecher ihres Hauses am Sonnabend bestätigte. Dabei spiele auch der Vorschlag eine Rolle, dass beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sofern die Mutter dem nicht widerspricht. Der FDP-Familienexperte Stephan Thomae schlug in der „Passauer Neuen Presse“ vom Sonnabend eine so genannte Widerspruchslösung vor. Diese bedeutet, dass es das gemeinsame Sorgerecht nur dann nicht gibt, wenn die Mutter Widerspruch einlegt und vom Familiengericht Recht bekommt. Auch die Überlegungen im Justizministerium gehen nach Angaben des Sprechers in diese Richtung. Es handele sich um einen guten Vorschlag. „Wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg“, fügte er mit Blick auf die Beratungen in der Koalition hinzu. Im Vordergrund müsse das Wohl des Kindes stehen.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte ebenfalls Zustimmung für das Vorhaben. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“. Allerdings müsse der Gesetzgeber ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im „Sinne des Kindeswohls“ gefunden werden.

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom Dezember 2009. Die Straßburger Richter hatten das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.